Wohnen in Isny

Wohnberechtigungsschein beantragen

Vermieter von Sozialmietwohnungen dürfen diese nur an Wohnungssuchende vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Die Miethöhe solcher Wohnungen ist niedriger als bei vergleichbaren freifinanzierten Wohnungen.

Beantragung

Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Er ist maximal ein Jahr gültig und schließt alle Haushaltsangehörigen mit ein. Zuständig ist in der Regel Ihre Wohnortgemeinde. Wohnen Sie derzeit nicht in Baden-Württemberg, können Sie den Antrag in der Gemeinde stellen, in der Sie zukünftig wohnen möchten.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie

  • wohnungssuchend sind,
  • die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten und
  • sofern Sie nicht EU-Bürger sind, eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mindestens einem Jahr besitzen

Da die erforderlichen Unterlagen je nach Einzelfall unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen vor der Antragstellung abzuklären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheines ist kostenlos.

Wie finden Sie eine passende Sozialmietwohnung?

Mit dem in ganz Baden-Württemberg gültigen Wohnberechtigungsschein können Sie nicht jede beliebige Sozialmietwohnung anmieten. Die Wohnfläche und Zimmeranzahl wird im Wohnberechtigungsschein beschränkt.

Bei der Suche nach einer passenden Sozialmietwohnung hier in Isny helfen Ihnen gerne folgende Stellen weiter

Hier für Sie zum Download

Infos & Kontakt

Stadt Isny im Allgäu
Stephanie Graf
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-154
stephanie.graf@isny.de
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