Die Klärbecken des Wasser- und Abwasserverbands Untere Argen

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Die Trinkwasserqualität in Isny und den Ortschaften

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird die Qualität des Trinkwassers der Stadt Isny im Allgäu in regelmäßigen Abständen überprüft. Die letzte Prüfung wurde durch die Firma muva in Kempten für die Kernstadt und alle vier Ortschaften vorgenommen. Zu welchem Stadtbereich Sie gehören, entnehmen Sie dem Lageplan Versorgungszonen. Die einzelnen Prüfberichte können Sie über die folgenden Links einsehen:

Die Wasserhärte

„Wasserhärte“ ist die Konzentration von Calcium- und Magnesiumionen. Ein entscheidendes Charakteristikum für den Verbraucher ist die Gesamthärte des Trinkwassers. Die untenstehenden Werte sind unter anderem sehr wichtig für die Dosierung des Waschmittelzusatzes. Zu welchem Stadtbereich Sie gehören, entnehmen Sie dem Lageplan Versorgungszonen.

  • Stadtbereich Isny-Süd:
    HART = 16,20 °dH / 2,97 mmol/l
  • Stadtbereich Isny-Nord und Neutrauchburg:
    HART = 15,80 °dH / 2,83 mmol/l
  • Ortschaft Beuren:
    HART = 15,32 °dH / 2,70 mmol/l
  • Ortschaft Großholzleute:
    HART = 16,41 °dH / 3,14 mmol/l
  • Ortschaft Rohrdorf:
    HART = 18,90 °dH / 3,42 mmol/l

Die Härtebereiche

Die einzelnen Härtebereiche werden in drei Gruppen eingeteilt:

  • weich: weniger als 8,4 °dH bzw. 1,5 mmol/l
  • mittel: 8,4 bis 14 °dH bzw. 1,5 - 2,5 mmol/l
  • hart: mehr als 14 °dH bzw. mehr als 2,5 mmol/l

Das Maß „mmol/l“ bedeutet „Millimol Calciumcarbonat je Liter“.

Wasser- und Abwassergebühren

Einmal im Jahr werden die Wasser- und Abwassergebühren abgerechnet. Dazu wird am Ende des Jahres der Eigentümer eines Grundstücks aufgefordert, den Zählerstand des im Gebäude eingebauten städtischen Wasserzählers abzulesen und an die Stadt zu melden. Die Verarbeitung der Zählerstände nimmt etwas Zeit in Anspruch. Etwa zwischen Mitte Februar und Mitte März des Folgejahres werden dann die Gebührenbescheide mit der Abrechnung des Vorjahres versandt. Auf demselben Bescheid werden fünf Abschlagszahlungen für das laufende Jahr festgesetzt, die fällig sind am 30. April, 30. Juni, 31. August, 31. Oktober und 30. Dezember.

Als Grundlage für die Festsetzung der Höhe der Abschläge wird der Vorjahresverbrauch herangezogen.

Der Gebührenbescheid besteht aus folgenden Teilen

1. Wassergebühr:

Gebührensatz bis 31.12.2021Gebührensatz ab 01.01.2022
Die Wassergebühr wird nach Kubikmeter verbrauchter Wassermenge berechnet.1,20 Euro je m³1,38 Euro je m³
Außerdem fällt eine Grundgebühr an. Dabei handelt es sich um eine Pauschale, die verbrauchsunabhängig für die Fixkosten in der öffentlichen Wasserversorgung erhoben wird.7,50 Euro monatlich7,70 Euro monatlich
Für beide Positionen ist der Gebühr noch die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.7 %7 %

2. Abwassergebühr:

Die Abwassergebühr besteht aus folgenden Elementen:Gebührensatz ab 01.01.2024
Schmutzwassergebühr, sie wird nach Kubikmeter verbrauchter Wassermenge errechnet2,55 Euro je m³
Niederschlagswassergebühr, die je m² versiegelter Fläche ermittelt wird (siehe nachfolgende Erläuterungen) 0,36 Euro je m²
Für Abwasser fällt keine Mehrwertsteuer an.

3. Niederschlagswassergebühr:

Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte Fläche eines Grundstücks zu ermitteln. Weitere Erläuterungen können im Flyer Niederschlagswassergebühr nachgelesen werden.

Bei erstmaliger Bebauung ist der Eigentümer verpflichtet, die Lage und Größe der versiegelten Flächen auf seinem Grundstück innerhalb eines Monats nach Anschluss an den öffentlichen Kanal auf einem Erfassungsbogen zu erklären, die darin enthaltenen Erläuterungen helfen beim Ausfüllen. Aus dieser Erklärung wird dann die versiegelte Nettofläche berechnet, die Grundlage für die Veranlagung ist. Die Erklärungspflicht innerhalb eines Monats gilt auch bei Änderung der versiegelten Fläche, z.B. wenn eine weitere Hoffläche gepflastert wird.

Wenn die Eichfrist Ihres Wasserzählers abgelaufen ist

Für die städtischen Wasserzähler besteht Eichpflicht. Die Eichgültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Zähler ausgetauscht werden.

Ausnahme: Wenn eine ausgewählte Anzahl der in einem Jahr eingebauten Zähler geprüft wurde und das Prüfergebnis keine Beanstandungen ergeben hat, können die Zähler weitere drei Jahre im Netz verbleiben. Die Eichfrist verlängert sich also stillschweigend um drei Jahre. Dieses Vorgehen wird als „Stichprobenverfahren“ bezeichnet. Sollte Ihnen beim Blick auf Ihren Zähler auffallen, dass die auf dem Eichstempel angegebene Jahreszahl überschritten ist, muss der Zähler deshalb nicht gewechselt werden. Anlass für das Stichprobenverfahren ist das Erreichen einer Kostensenkung. Die niedrigeren Kosten kommen Ihnen als Verbraucher letztlich im Rahmen der Gebührenerhebung wieder zugute.

Schlussrechnung bei Verkauf des Gebäudes

Um dem bisherigen Eigentümer eine Schlussrechnung erstellen zu können, müssen der Zählerstand, das Übergabedatum sowie Name und Anschrift des neuen Eigentümers unbedingt mitgeteilt werden.

Zwischenabrechnung bei einem Mieterwechsel

Bei Mieterwechseln werden von der Stadtverwaltung keinerlei Abrechnungen erstellt. Solche Abrechnungen sind ausschließlich Sache zwischen Eigentümer/Hausverwaltung und Mieter. Lediglich bei Eigentumswechsel erhält der bisherige Eigentümer eine Schlussrechnung zum Übergabedatum.

Wasseranschluss/Wasserzähler bei einem Neubau

Soll ein Grundstück neu bebaut werden, kann ein Bauwasseranschluss beantragt werden. Nach Fertigstellung wird im Gebäude ein Wasserzähler eingebaut. In beiden Fällen muss ein Antrag beim Wassermeister Herrn Uwe Bauer gestellt werden.

Ihre häufigsten Fragen zum Thema Wasser und Abwasser

Infos & Kontakt

Stadtverwaltung Isny
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
Visitenkarte

Arthur Besler
+49 7562 984-126
arthur.besler@isny.de

Tanja Schmachtl
+49 7562 984-122
tanja.schmachtl@isny.de