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Öffentliche Bekanntmachungen


am 13.10.2020 von Barbara Rau

über die Datenübermittlungen nach Melderechtsrahmengesetz und Bundesmeldegesetz und dem damit verbundenen Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen.

Die Meldebehörde der Stadtverwaltung Isny im Allgäu übermittelt bis 31. März 2021 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2022 volljährig werden.

Weiter weißt die Stadt Isny im Allgäu auf die Rechte zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten gemäß Bundesmeldegesetz hin.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Mittwoch, 14. Oktober 2020 im Amtsblatt der Stadt Isny, dem Isny Aktuell.