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Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser


am 16.01.2021 von Barbara Rau

Die Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser sind zum 1. Januar 2021 neu kalkuliert und angepasst worden. Die öffentliche Abwasserbeseitigung wird kostendeckend betrieben, d.h. die Ausgaben für den öffentlichen Kanal sowie die Kläranlage müssen über die Gebühreneinnahmen für Schmutzwasser und Niederschlagswasser gedeckt werden.

Dazu wird in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Kalkulation erstellt, die am Ende die neuen Gebührensätze ausweist.
Weil die Gebührensätze für die nächsten Jahre ermittelt werden, handelt es sich bei den zugrunde zu legenden Werten (z.B. geplante Neubaumaßnahme, Kanalsanierungen) um Einschätzungen auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse. Ob diese Schätzungen so eintreten, kann erst nach Ablauf des Kalkulationszeitraums überprüft werden.
Die vom Gemeinderat in der Sitzung am 14. Dezember 2020 beschlossene Berechnung hat eine Schmutzwassergebühr von 2,47 Euro je m³ (bisher 1,99 Euro) ergeben. Das bedeutet eine Erhöhung um 0,48 Euro. Dagegen wird es bei der Niederschlagswassergebühr deutlich günstiger: Der errechnete Gebührensatz beträgt 0,07 Euro je m² versiegelter Fläche (bisher 0,38 Euro).
Diese Veränderungen sind auf das Ergebnis des Kalkulationszeitraums 2013 bis 2017 zurückzuführen. Aus diesem Zeitraum hat sich bei der Schmutzwasserbeseitigung eine Unterdeckung von knapp 1 Mio. Euro und bei der Niederschlagswasserbeseitigung eine Überdeckung von 1,3 Mio. Euro ergeben. Die Unterdeckung beim Schmutzwasser rührt überwiegend von den hohen Investitionen in die Schmutzwasserkanalisation her. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung sind die damaligen Prognosen nicht in der veranschlagten Höhe eingetreten.
Die hohen Über- bzw. Unterdeckungen waren im Rahmen der aktuellen Kalkulation auszugleichen und führen zu den oben genannten stark veränderten Gebührensätzen. Diese Sätze gelten in den nächsten drei Jahren. Eine Verrechnung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser ist nicht zulässig. Das Kommunalabgabengesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung schreibt eine strenge Trennung der beiden Einrichtungsarten vor.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums wieder auf ein höheres Niveau bewegen wird. Bei der Schmutzwassergebühr wird die Gebühr voraussichtlich wieder niedriger ausfallen.