Auf dem Spielplatz des Kindergarten Felderhalde in Isny im Allgäu

Elternbeiträge bilden Kostensteigerung nicht nach


am 08.08.2021 von Barbara Rau

Der Gemeinderat der Stadt Isny hat mehrheitlich eine Erhöhung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung beschlossen. Gleichzeitig erging der Auftrag an die Verwaltung, eine Vereinfachung der Beitragsgestaltung ab Kindergartenjahr/Schuljahr 2022/2023 zu erarbeiten.

2018 hatte der Gemeinderat einen Stufenplan beschlossen, mit dem die Elternbeiträge seit 2018/19 stufenweise an die Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände angepasst werden sollten. Ab 2020/21 war dabei eine jährliche Erhöhung um 3 bis 4 Prozent vorgesehen. Dann kam Corona und Verwaltung und Gemeinderat einigten sich auf eine geringere Erhöhung von nur 1,9 Prozent, um die Familien zu entlasten. Für das Kindergarten-jahr/Schuljahr 2021/2022 wurde in der letzten Sitzung vor der Sommerpause – auch auf Empfehlung des Verwaltungs-, Finanz- und Sozialausschusses – die jährliche Anpassung der Beiträge um 3,5 Prozent beschlossen. Bürger-meister Rainer Magenreuter erinnert daran, dass damit noch längst nicht der vom Städtetag empfohlene Kostende-ckungsgrad von 20 Prozent erreicht sei. Sowohl in der Gemeinderats- als auch der Verwaltungs-, Finanz- und Sozial-ausschusssitzung war vereinzelt der Wunsch nach gebührenfreien KiTas geäußert worden. Das ist aber im Land Ba-den-Württemberg nicht vorgesehen. Auch wenn es wünschenswert wäre, könne die Stadt sich das nicht leisten, so der mehrheitliche Tenor der Stadträte. Der Antrag der SPD-Fraktion auf eine Erhöhung der Gebühren, angepasst an die Höhe des reinen Inflationsausgleich von 2,3 Prozent, bzw. als weitestgehender Vorschlag eine Erhöhung um max. 2,9 Prozent, wurde mehrheitlich abgelehnt. Angesichts der bereits erfolgten wie noch zu tätigenden Investitionen bei den Kindertagesstätten in Isny, sowohl was Sanierungen als auch Neubauten anbelangt und dem höheren Personalbedarf sei die Erhöhung um 3,5 Prozent zu rechtfertigen, war die mehrheitliche Begründung.

Berechnungsmodell überarbeiten

Was bedeuten in der Konsequenz die neuen Beiträge? Rechenbeispiel 1, der höchste Betrag, der für einen Krippenplatz (U 3) bezahlt wird: Familie mit einem Kind, Jahreseinkommen über 50.000 Euro, Kosten von 539 monatlich für 36,25 Stunden Betreuung, bedeutet 6.468 Euro /Jahr.
Rechenbeispiel 2, Kindergarten: Höchste Einkommensgruppe ab 45.0000 Euro, 358 Euro als höchster Betrag, bedeutet 4.296 Euro/Jahr. Betreuungskosten können teilweise steuerlich abgesetzt werden.
Gemeinderat und paritätischer Kindergartenausschuss haben sich dafür ausgesprochen, für das Kindergartenjahr 2022/23 das Berechnungsmodell zu überarbeiten. „Es gibt in Isny sehr viele flexible Angebote, die jeweils eine eigene Gebühr haben“, erläutert Alexandra Kreisle, die neue Leiterin des Sachbereichs Kinder, Jugend und Familie. Eine Ver-einheitlichung wäre beispielsweise über eine gebührenmäßige Zusammenfassung von Angeboten möglich, innerhalb derer die Eltern dann aber durchaus Flexibilität hätten. „Unter Einbeziehung aller Beteiligten werden wir uns, in Vorbe-reitung auf die nächste Gebührenanpassung, die aktuellen Beitragsgestaltungen aller Angebote näher anschauen und gegebenenfalls anpassen.“

Info: Die ab 1. September gültigen Gebühren sind unter Amtliche Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt Isny veröffentlicht.