Bebauungspläne
Neben der ausreichenden Versorgung der Wohnbevölkerung mit Wohnraum ist die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise ein wesentliches Ziel der Kommunalpolitik. Von besonderer kommunalpolitischer Bedeutung ist ferner die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes an gewerblichen Flächen zur Sicherung und Stärkung der Wirtschaftsstruktur.
Um diese Ziele zu erreichen, werden Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen und örtliche Bauvorschriften aufgestellt. Sie setzen rechtsverbindlich fest, wie innerhalb der Baugebiete die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden können und bilden in diesen Gebieten die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Ein Bebauungsplan besteht aus einem Textteil mit textlichen Festsetzungen sowie einer Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen.
Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und sind daher für jedermann rechtsverbindlich.
laufende Verfahren
Bebauungsplan „Großfamilienstiftung Immler“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in Isny im Allgäu
- erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB -
Öffentliche Bekanntmachung (Isny Aktuell 13.01.2021)
Auslegungsunterlagen
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 21.01.2021 bis einschließlich 04.02.2021 bei der Stadtverwaltung öffentlich aus und stehen hier auch digital zur Verfügung.
Abgeschlossene Bebauungsplan- und städtebauliche Satzungsverfahren sowie örtliche Bauvorschriften
Die hier aufgeführten Bebauungspläne und Satzungen dienen Ihrer Information. Sie ersetzen nicht die Originalzeichnung und den Originaltext. Diese können im Fachbereich III - Stadtbauamt - eingesehen werden.
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Familienlifte Isny - Felderhalde (Sondergebiet)
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Neutrauchburger Straße-West
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Badsee-Nordost
Beuren -
Bolsternang-Siegelhof
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Lohbauerstraße (Wohngebiet)
Lohbauerstraße -
Mittelösch
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Am Dreifingerbach IV
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Herrenbergpark
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Neutrauchburg (Örtliche Bauvorschriften)
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Rohrdorf (Wohngebiet und Sportplatz)
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Herrenbergweg