Breitbandausbau

Die Digitalisierung ist der wohl gravierendste Umbruch unserer Zeit. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand.

Die Bundesrepublik Deutschland hat daher ein Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus verabschiedet, an das sich das Land Baden-Württemberg angehängt hat. Ziel der Förderung ist es schnelles Internet in unterversorgte Gebiete (Versorgung weniger als 30 Mbit/s im Download, sog. „weiße Flecken“) zu bekommen, in denen ein Ausbau durch private Telekommunikationsunternehmen zeitnah nicht zu erwarten ist. Durch eine Änderung der Förderbedingungen sind mittlerweile auch Haushalte, welche an der Trasse zu den unterversorgten Gebäuden liegen und mit mehr als 30 MBit/s, aber weniger als 100 MBit/s versorgbar sind, voll förderfähig.

Die Versorgung mit schnellem Internet soll mittels Glasfaser erfolgen. Um den Breitbandausbau voranzubringen, hat sich die Stadt Isny im Allgäu dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg angeschlossen. In Zusammenarbeit mit dem Zweckverband hat die Stadt Isny im Allgäu Fördermittel zum Ausbau der unterversorgten Gebiete beantragt und positive Förderbescheide von Bund (50 Prozent) und Land (40 Prozent) erhalten. Die restlichen zehn Prozent werden von der Stadt Isny im Allgäu übernommen.

Neben dem „Weiße Flecken-Programm“ hat die Stadt Isny im Allgäu auch einen Fördermittelbescheid für den „Sonderaufruf Gewerbegebiete“ erhalten. Daher können im Rahmen des „Weiße-Flecken-Programmes“ unter gewissen Umständen auch Gewerbegebiete ausgebaut werden.
Weitergehende Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie auf den Internetseiten der Fördermittelgeber, welche unten verlinkt sind.

Umsetzung des Förderprogramms

Die Vergabe der Ingenieurleistungen (Planung des Ausbaus) erfolgte an das* Ingenieurbüro Daeges* aus Wangen im Allgäu, welches sich im zweistufigen europaweiten Auswahlverfahren durchsetzte. Den Zuschlag für den Netzbetrieb erhielt die Firma NetCom BW.
Für die Umsetzung des Glasfaserausbaus wird das Gemeindegebiet in drei Bauabschnitte unterteilt. Der Ausbauzeitpunkt ist abhängig vom Anschluss der einzelnen Hauptverteiler (Point-of-Presence (PoP)) an die Backbone-Leitung (Hauptleitung). Die erste Backbone-Leitung erreicht Isny im Allgäu über das Gemeindegebiet Argenbühl-Unterried. Ein weiterer Anschluss erfolgt über Leutkirch-Friesenhofen. Je Bauabschnitt wird eine Informationsveranstaltung stattfinden und die betroffenen Eigentümer von der Stadt einen Hausanschlussvertrag erhalten. Mit dem Hausanschlussvertrag erhält die Stadt und deren beauftragtes Bauunternehmen die Zustimmung des Immobilieneigentümers auf der Immobilie bzw. im Grundstück Leitungen zu verbauen. Durch den Hausanschlussvertrag wird kein Internetvertrag abgeschlossen und der Unterzeichner hierzu auch nicht verpflichtet. Gleichzeitig werden Eigentümer informiert, deren Grundstücke für die Hauptleitung benötigt werden, und die entsprechenden Bauerlaubnisvereinbarungen und Gestattungsverträge eingeholt.
Wir bedanken uns für die kooperative Zusammenarbeit bei den betroffenen Grundstückseigentümern!

Wer kann im Rahmen des Förderprogrammes einen Glasfaser-Hausanschluss erhalten?

1. Kostenloser Glasfaser-Hausanschluss
- Versorgung unter 30 Mbit/s („weißer Fleck“)
- Versorgung größer 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s („hellgrauer Flecke“) + Gebäude liegt direkt an der geplanten Ausbautrasse für „weiße Flecken“
- kein Ausbau durch private TKU geplant

2. Kostenpflichtiger Glasfaser-Hausanschluss
- Versorgung über 100 Mbit/s
- kein Glasfaser- oder Koaxialkabel vorhanden/verfügbar („dunkelgrauer Fleck“)
- Gebäude liegt direkt an der geplanten Ausbautrasse für „weißen Flecken“
- erforderlicher Netzverteilerkasten wird für „weißen Fleck“ aktiviert

3. Leerrohr (0,5m) auf dem Grundstück
- Versorgung über 100 Mbit/s
- kein Glasfaser- oder Koaxialkabel vorhanden/verfügbar
- Gebäude liegt direkt an der geplanten Ausbautrasse für „weißen Flecken“
- Gebiet des Netzverteilerkastens enthält keinen „weißen Fleck“ und darf daher laut Förderprogramm nicht aktiviert werden.
- „Baulücke“ im Ausbaugebiet (ist mit Stadtverwaltung abzuklären)

4. Weder Glasfaser-Hausanschluss noch Leerrohr möglich
- Gebäude liegt nicht direkt an der geplanten Ausbautrasse für „weiße Flecken“
- Glasfaser- oder Koaxialkabel vorhanden/verfügbar („schwarzer Fleck“)

Wie wurden die förderfähigen Adressen ermittelt?
Zur Vorbereitung des Projektes wurde die verfügbare Leistung bei allen Telekommunikationsunternehmen angefragt (Markterkundung). Weiter wurde angefragt, wo ein Ausbau durch private TKU stattfinden soll.

Sie sind der Meinung, dass Ihr Gebäude vergessen wurde?
1. Überprüfen Sie die verfügbare Internetleistung an Ihrer Adresse. Dies ist z.B. über die „Verfügbarkeits-Abfrage“ der jeweiligen Internetanbieter möglich. Bitte prüfen Sie diese bei verschiedenen Internetanbietern (z.B. auch Internet über Fernsehkabel (Koaxialkabel)).
2. Prüfen Sie welche Leistung und ggfs. „Schwankungen“ im Internetvertrag vereinbart sind. Bei einem Geschwindigkeitstest „Speed-Test“ kann maximal die gebuchte Leistung erreicht werden, auch wenn eine höhere Leistung verfügbar wäre. Die Geschwindigkeit können sie z.B. hier überprüfen: www.breitbandmessung.de

Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, dass Ihre Adresse ein „weißer“ oder „hellgrauer Fleck“ ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte lassen Sie uns in diesem Fall Ihre Adresse, Messprotokolle und die vertraglich gebuchte Internetleistung zukommen. Als Nachweis sind mehre Protokolle zu verschiedenen Uhrzeiten und Wochentagen erforderlich.

Weitere Hinweise
1. Die erforderlichen Hausanschluss-Unterlagen müssen fristgerecht, vollständig und unterschrieben bei der Stadtverwaltung Isny im Allgäu eingehen.
2. Hat das Gebäude/das Grundstück mehrere Eigentümer (z.B. Eigentümergemeinschaft, Erbengemeinschaft), ist die Unterschrift aller Eigentümer erforderlich.
3. Für den Glasfaser-Hausanschluss sind Arbeiten am Grundstück und Gebäude erforderlich. Hierzu ist die Erlaubnis der Eigentümer erforderlich. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümer ihre Mieter über die Maßnahmen zu informieren.
4. Der Glasfaser-Hausanschluss wird bis zur Gebäudeinnenwand hergestellt. Die Verkabelung innerhalb des Gebäudes ist Sache des Eigentümers.
5. Durch das Förderprogamm besteht kein Rechtsanspruch auf Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses.
Aktueller Stand
1. Bauabschnitt: Beuren-Sommersbach-Menelzhofen-Haubach-Fuchsbauer)
Die Informationsveranstaltung für den 1. Bauabschnitt fand am 16.05.2023 in Beuren statt. Im November 2024 hat die Firma Harald Klein Erdbewegungen GmbH aus Grünkraut mit den Arbeiten am kommunalen Glasfasernetz in Beuren begonnen. Aktuell werden die Glasfasern in die bereits verlegten Leerrohre eingeblasen. Weitere Informationen folgen sobald das Glasfasernetz an den Netzbetreiber NetCom BW übergeben und der Betrieb aufgenommen wurde.
2. Bauabschnitt: Teilgebiete von Rohrdorf, Neutrauchburg sowie Sonderförderung Gewerbegebiete
Am 04.02.2025 fand die Informationsveranstaltung für den 2. Bauabschnitt im Kurhaus statt. Seit März 2025 finden Begehungen zur Abstimmung des Leitungsverlaufes und der Hausanschlüsse statt. Im Oktober 2025 konnten die Tiefbauarbeiten vergeben werden. Die Tiefbauarbeiten werden wieder durch die Firma Harald Klein Erdbewegungen GmbH aus Grünkraut ausgeführt. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses können nun die Angebote für die kostenpflichtigen Hausanschlüsse erstellt werden.
Der Baubeginn ist, je nach Witterung, Ende 2025/Anfang 2026 geplant. Die Mitarbeiter der jeweiligen Firmen kommen zu gegebenem Zeitpunkt auf die betroffenen Grundstücks- und Gebäudeeigentümer zu, um den Ablauf der Tiefbauarbeiten und der Hausanschlüsse zu besprechen.

3. Bauabschnitt (Teilgebiete von Großholzleute und Neutrauchburg)
Die Informationsveranstaltung wird am 2. Dezember 2025 um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Großholzleute stattfinden. Betroffenen Gebäude- und Grundstückseigentümer wurden im Laufe der KW 46 von der Stadtverwaltung angeschrieben. Rücklauffrist für die Unterlagen ist der 10.12.2025. Aufgrund der aktuellen Versorgung sind das Kerngebiet von Großholzleute sowie der Bereich Kleinholzleute laut Markterkundung leider nicht förderfähig (Koaxialkabel vorhanden).

Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Hausanschluss:

www.oberschwaben.net

Weitere Informationen:
www.netcom-bw.de
www.oberschwaben.net
Innenministerium BadenWürttemberg
www.gigabit-projekttraeger
Digital-Länd

Städtische Pressemitteilungen zum Breitbandausbau finden Sie unter www.isny.de/rathaus-wirtschaft/aktuell-interessant/isny-aktuell

Infos & Kontakt

Stadt Isny im Allgäu
Andrea Pezold
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-123
andrea.pezold@isny.de

Ansprechpartner bei technischen Fragen:
Ingenieurbüro Daeges
+49 7528 20799-33
Glasfaser@ib-daeges.de

Fördergeldgeber

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