Ihre häufigsten Fragen zum Thema Gaststättenerlaubnis

1. Was ist ein Gaststättengewerbe?

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  • wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist

2. Wie wird die Gaststättenerlaubnis erteilt?

Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.

Die Gaststättenkonzession kann ausgestellt werden als

  • Neukonzession
  • Konzession nach Umbauten oder
  • Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte durch eine Stellvertretung

3. Wann benötige ich keine Gaststättenkonzession?

Keine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich folgendes verabreichen:

  • alkoholfreie Getränke
  • unentgeltliche Kostproben
  • zubereitete Speisen
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

4. Was sind die Voraussetzungen, um eine Gaststättenkonzession zu bekommen?

  • Es liegt nichts vor, was darauf schließen lässt, dass Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen,
  • Die Räume müssen aus baurechtlicher Sicht für den Betrieb geeignet sein.
  • Unterrichtungsnachweis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer

5. Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtungsnachweis der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • Mitteilung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes)
  • Wenn eine Stellvertretung die Gaststätte führen soll, zusätzlich:
    - Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
    - persönliche Unterlagen der Stellvertretung
  • Baupläne, Grundrisszeichnungen, Lagepläne
  • Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

6. Welche Kosten fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Isny im Allgäu.

Infos & Kontakt

Stadt Isny im Allgäu
Siegrid Scheurer
Ordnungswesen
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-163
siegrid.scheurer@isny.de
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