Ihre häufigsten Fragen zum Thema Grundsteuer
1. Welche Grundsteuerarten gibt es?
Grundsteuer A = | Land- und Forstwirtschaft |
Grundsteuer B = | bebaubare und bebaute Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden |
2. Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Das Finanzamt bewertet das Grundstück/Gebäude und ermittelt daraus einen Messbetrag. Die Stadt setzt einen Hebesatz fest. Dieser Hebesatz wird mit dem Messbetrag multipliziert und ergibt die Grundsteuer.
3. Wie hoch ist der Hebesatz in Isny?
Hebesatz der Grundsteuer A | = 340 % |
Hebesatz der Grundsteuer B | = 400 % |
4. Wie wird der Messbetrag ermittelt?
Der Messbetrag wird vom Finanzamt festgestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt in Wangen, +49 7522 71-0.
5. Was muss ich bei einem Eigentumswechsel beachten?
Abgabenschuldner für das ganze Kalenderjahr ist, wer am 1. Januar Eigentümer des Grundstücks war, auch dann, wenn das Grundstück im Laufe des Jahres veräußert wird.
Andere Vereinbarungen (z.B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Stadt nicht.