Ihre häufigsten Fragen zu Plakatierung und Sondernutzung

1. Was muss ich beachten, wenn ich Plakate aufhängen möchte?

  • Plakatierungen sind genehmigungspflichtig
  • Die Plakatierung ist anhand des Antragsformulars bis spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn beim Ordnungsamt zu beantragen.
  • Pro Veranstaltung können im Bereich Isny-Stadt max. 8 Plakate an vier vorgegebenen Lichtmasten und in den vier Ortschaften je max. 4 Plakate an zwei Lichtmasten mit Hilfe von Plakatträgern angebracht werden
  • Plakatiert werden darf frühestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
  • Gebühr: 10 Euro Verwaltungsgebühr und 1 Euro/Plakat

2. Was muss ich vor Anbringung eines Banners beachten?

  • Banner sind genehmigungspflichtig
  • Das Banner ist anhand des Antragsformulars bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn beim Ordnungsamt zu beantragen.
  • Pro Veranstaltung kann ein Banner an der Schallschutzwand Karl-Wilhelm-Heck-Straße angebracht werden.
  • Das Banner darf frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn angebracht werden.
  • Gebühr: 10 Euro

3. Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich eine öffentliche Fläche für meine Zwecke nutzen will?

Ja, dabei handelt es sich um eine Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die gemäß § 16 Straßengesetz / § 8 Fernstraßengesetz genehmigungspflichtig ist. Zu Sondernutzungen zählen kurzzeitige Veranstaltungen, Info-Stände sowie Außengastronomie, Warenauslagen und Ähnliches.

Sondernutzungen in Zusammenhang mit Baumaßnahmen müssen bei Manfred Schlitter, Verkehrsbehörde beantragt werden.

4. Was kostet das?

Die Berechnung der Sondernutzungsgebühr für Veranstaltungen, Info-Stände, Außengastronomie, Warenauslagen u.ä erfolgt nach Quadratmetern

Infos & Kontakt

Stadt Isny im Allgäu
Sabina Siegli
Ordnungswesen
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-168
sabina.siegli@isny.de
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