Ihre häufigsten Fragen zu Plakatierung und Sondernutzung
1. Was muss ich beachten, wenn ich Plakate aufhängen möchte?
- Plakatierungen sind genehmigungspflichtig
- Die Plakatierung ist anhand des Antragsformulars bis spätestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn beim Ordnungsamt zu beantragen.
- Pro Veranstaltung können im Bereich Isny-Stadt max. 8 Plakate an vier vorgegebenen Lichtmasten und in den vier Ortschaften je max. 4 Plakate an zwei Lichtmasten mit Hilfe von Plakatträgern angebracht werden
- Plakatiert werden darf frühestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
- Gebühr: 10 Euro Verwaltungsgebühr und 1 Euro/Plakat
2. Was muss ich vor Anbringung eines Banners beachten?
- Banner sind genehmigungspflichtig
- Das Banner ist anhand des Antragsformulars bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Beginn beim Ordnungsamt zu beantragen.
- Pro Veranstaltung kann ein Banner an der Schallschutzwand Karl-Wilhelm-Heck-Straße angebracht werden.
- Das Banner darf frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn angebracht werden.
- Gebühr: 10 Euro
3. Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich eine öffentliche Fläche für meine Zwecke nutzen will?
Ja, dabei handelt es sich um eine Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die gemäß § 16 Straßengesetz / § 8 Fernstraßengesetz genehmigungspflichtig ist. Zu Sondernutzungen zählen kurzzeitige Veranstaltungen, Info-Stände sowie Außengastronomie, Warenauslagen und Ähnliches.
Sondernutzungen in Zusammenhang mit Baumaßnahmen müssen bei Manfred Schlitter, Verkehrsbehörde beantragt werden.
4. Was kostet das?
Die Berechnung der Sondernutzungsgebühr für Veranstaltungen, Info-Stände, Außengastronomie, Warenauslagen u.ä erfolgt nach Quadratmetern