Städtebauliche Erneuerung „Westlich des Stadtovals“
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 15.12.2025 wurde das Gebiet „Westlich des Stadtovals“ als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB förmlich festgelegt. Die Sanierungssatzung ist seit dem 19.12.2025 rechtskräftig.
Im Mai 2025 wurde das Gebiet in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen. Der Förderzeitraum läuft regulär bis 30.04.2034.
Ziele der Sanierung
Die städtebauliche Erneuerung verfolgt das Ziel, den westlichen Bereich des Stadtovals nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen insbesondere:
- Aufwertung der Gebäudesubstanz und Sicherung bestehender Bauten
- Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum, z. B. durch Modernisierung, Umnutzung oder Ersatzneubauten
- Modernisierung wichtiger öffentlicher Gebäude wie Rathaus, Kurhaus und „Alte Gerbe“
- Verbesserung des öffentlichen Raums – Straßen, Plätze, Grün- und Gewässerbereiche
- Stärkung von Innenstadt, Handel und Gastronomie
- Belebung des ehemaligen NTA Areals durch neue Nutzungen und attraktive Freiräume
- Klimaschutz und Energieeffizienz durch Erhalt des Bestands, energetische Maßnahmen und mehr Grünräume
Diese Ziele basieren auf dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen sowie dem daraus abgeleiteten Neuordnungskonzept.
Fördermöglichkeiten für Private
Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet können von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren (siehe Förderrichtlinien für Private rechts zum Download). Unterstützt werden u. a.:
- Modernisierungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden
- Energetische Verbesserungen wie Dämmung, Fenster und Heizung
- Verbesserung des Wohnqualität, z.B. Erneuerung der Elektrik, Bäder oder Änderung der Grundrisse
- Umnutzungen und Aktivierung von Leerständen sowie Ausbau von Dachgeschossen
- Gebäudeabbrüche, wenn ein wirtschaftlicher Erhalt nicht möglich ist
Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer
Wer im Sanierungsgebiet modernisiert oder umbaut, kann finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, den sich Stadt und Land Baden Württemberg gemeinsam teilen.
Damit alles reibungslos funktioniert, läuft das Verfahren so ab:
- Kostenlose Beratung vor Baubeginn
Bevor Sie starten, findet ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch statt. - Kostenschätzungen oder Angebote einholen
Für die geplanten Arbeiten benötigen Sie Angebote der Handwerker oder eine Kostenschätzung eines Architekten über alle erforderlichen Gewerke. - Abschluss einer Vereinbarung
Anschließend wird eine Modernisierungsvereinbarung oder Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen Bauherr*in und Stadt geschlossen.
Sie bildet die Grundlage für die Förderung. - Umsetzung der Maßnahme
Nach der Vereinbarung können Sie mit den Arbeiten beginnen. - Auszahlung des Zuschusses
Sobald Rechnungen und Zahlungsnachweise vorgelegt werden und eine Abnahme der Maßnahmen stattfand, wird der Zuschuss ausbezahlt.
Zusätzlich zu den kommunalen Zuschüssen können Sie auch steuerliche Sonderabschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a EStG sowie die Förderprogramme der KfW und BAFA nutzen.
Die individuelle Beratung übernimmt im Auftrag der Stadt Isny die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH.
Informationen und Downloads