Unbedenklichkeit von Bodenaushub
Bodenaushub fällt bei Gartenarbeiten oder beim Aushub für Bauarbeiten an. Besteht keine Möglichkeit den Bodenaushub an Ort und Stelle wieder zu verwenden, kann er bei Annahmestellen für Bodenaushub angeliefert werden.
Die Annahme erfolgt ausschließlich sofern der Bodenaushub unbelastet, natürlich gewachsen, und zudem frei von Fremdstoffen wie Kunststoff, Holz, Glas, Bauschutt, Metallen etc. ist. Für die Anlieferung ist deshalb die Herkunft und Unbedenklichkeit des Bodenmaterials nachzuweisen.
Aushubmengen unter 500 m³
Der Nachweis erfolgt mittels Vereinfachter Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub. Die Erklärung ist durch die Stadt Isny zu bestätigen. Bitte fügen Sie der Erklärung einen Lageplan bei, auf dem der genaue Standort des Bodenaushubs eindeutig gekennzeichnet ist.
Aushubmengen über 500 m³
Die Unschädlichkeit des Bodenaushubs ist durch einen sachverständigen Gutachter nachzuweisen.