Bürgermeisterwahl 2023
Der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 den 12. November 2023 als Termin für die Bürgermeisterwahl 2023 beschlossen. Sollte im ersten Wahlgang keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, dann findet am 3. Dezember 2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber mit dem meisten Stimmen statt.
Rechtsgrundlagen für die Wahl sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie Kommunalwahlordnung (KomWO). Die Bürgermeisterwahl findet als Mehrheitswahl statt (jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Stimme).
Zeitplan
- Öffentliche Ausschreibung
Die Stellenausschreibung erfolgt am Freitag, 1. September 2023 im Staatsanzeiger und am 26. August 2023 in der Schwäbischen Zeitung. Sie wird zudem auf der Internetseite der Stadt Isny im Allgäu veröffentlicht.
- Bewerbungsfrist
Frühestens ab Samstag, 2. September 2023 können Bewerbungen eingereicht werden. Das Ende der Einreichungsfrist ist am Montag, 16. Oktober 2023, 18.00 Uhr.
- Zulassung zur Wahl durch den Gemeindewahlausschuss
Nach Prüfung der Bewerbungen wird der Gemeindewahlausschuss am Dienstag, 17. Oktober 2023 die Bewerber (m/w/d) zur Wahl zulassen, die die rechtlichen und formellen Voraussetzungen erfüllen. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist öffentlich und findet um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses, Wassertorstraße 1 – 3, 88316 Isny im Allgäu, statt.
- Beantragung von Briefwahlunterlagen
Anschließend können die Stimmzettel gedruckt und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Vor Ende Oktober werden somit voraussichtlich keine Briefwahlunterlagen verschickt werden können. Beantragt werden können diese bereits ab Freitag, 20. Oktober 2023, entweder schriftlich mittels Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung, aufgrund persönlicher Vorsprache beim Bürgerbüro oder per Internet.
- Öffentliche Bewerbervorstellung
Eine öffentliche Bewerbervorstellung durch die Stadt Isny im Allgäu wird abschließend vom Gemeindewahlausschuss am 17. Oktober 2023 beraten und beschlossen. Für den Fall einer Terminierung wird diese voraussichtlich Ende Oktober 2023 stattfinden.
- Wahltermin
Die Wahl findet am Sonntag, 12. November 2023 statt. Erhält kein Bewerber (m/w/d) die erforderliche Mehrheit von mindestens 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, 3. Dezember 2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl statt. Bei der Stichwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.
Bewerbung
Wann und wo muss die Bewerbung abgegeben werden?
Die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) wird am 1. September 2023 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und am 26. August 2023 in der Schwäbischen Zeitung veröffentlicht. Die Stellenausschreibung enthält alle für eine Bewerbung erforderlichen Angaben.
Vom 2. September 2023 bis spätestens 16. Oktober 2023, 18.00 Uhr, können Bewerbungen bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau stv. Bürgermeisterin Sybille Lenz, im Rathaus, Wassertorstraße 1 – 3, 88316 Isny im Allgäu, in einem verschlossen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Während der Einreichungsfrist können Bewerbungen gegebenenfalls auch wieder zurückgezogen werden.
Welche Unterlagen müssen der Bewerbung beigelegt werden?
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass nachstehend aufgeführte Unterlagen schriftlich und im Original, mit Unterschrift versehen, eingereicht werden müssen.
- Unterstützungsunterschriften
25 Unterstützungsunterschriften (§ 10 Abs. 2 KomWG) von im Zeitpunkt der Unterzeich-nung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Isny im Allgäu, Bürgerbüro, Wassertorstraße 1 – 3, 88316 Isny im Allgäu kos-tenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den Bürgermeister, der sich um seine Wiederwahl bewirbt. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nicht mehrere Bewerbungen unter-zeichnen.
- Wählbarkeitsbescheinigung
Jede/-r Bewerberin/Bewerber muss der Bewerbung eine Bescheinigung über die Wählbarkeit beilegen (Wählbarkeitsbescheinigung). Diese stellt die Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Bewerbers/der Bewerberin auf einem amtlichen Vordruck aus. Die Wählbarkeitsbescheini-gung kann unter Umständen gebührenpflichtig sein.
- Versicherung an Eides statt
Jede/-r Bewerberin/Bewerber muss gegenüber der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus-ses an Eides statt auf amtlichem Vordruck versichern, dass sie/er nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Unionsbürger/innen müssen zusätzlich gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlaus-schusses an Eides statt auf amtlichem Vordruck versichern, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.
Was passiert mit der abgegebenen Bewerbung?
Die Bewerbungen werden sofort nach der Einreichung von der Stadt Isny im Allgäu, Amt für öffentliche Ordnung, geprüft. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, so erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Rückmeldung.
Nach dem Ende der Einreichungsfrist beschließt der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 17. Oktober 2023, über die Zulassung der Bewerbungen. Er lässt eine Bewerbung zu, wenn sie allen Anforderungen entspricht (z.B. Form, Frist, Unterstützungsunterschriften).
Aktives Wahlrecht
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Bürgermeisterwahl der Stadt Isny im Allgäu sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Isny im Allgäu haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Stadt Isny im Allgäu geführt werden.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist also, dass man spätestens am 12. August 2023 in Isny im Allgäu zugezogen oder die Hauptwohnung in Isny im Allgäu begründet haben muss. Alle Personen, die nach dem 12 August 2023 in Isny im Allgäu zuziehen oder hier ihre Hauptwohnung be-gründen, sind grundsätzlich nicht wahlberechtigt.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die Personen, die ihr Bürgerrecht in Isny im Allgäu durch Wegzug oder durch Verlegung der Hauptwohnung verloren haben, jedoch vor dem Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in Isny im Allgäu zuziehen oder nach Isny im Allgäu ihre Hauptwohnung verlegen. Solche Personen werden mit ihrer Rückkehr automatisch wieder Bürge-rin/Bürger (ohne Wartezeit von drei Monaten). Allerdings nur dann, wenn das Bürgerrecht bereits beim Wegzug bzw. bei Verlegung der Hauptwohnung bestanden hat. Trifft dies auf Sie zu, so müssen Sie, um an der Wahl teilnehmen zu können, bis zum 22. Oktober 2023 bei der Stadt Isny im Allgäu, im Bürgerbüro des Rathauses, Wassertorstraße 1 – 3, 88316 Isny im Allgäu, einen Antrag auf Auf-nahme in das Wählerverzeichnis stellen. Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung oder auf Nachfrage im Bürgerbüro der Stadt Isny im Allgäu.
Wahlberechtigt sind auch deutsche und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich in Isny im Allgäu aufhalten, aber keinen festen Wohnsitz haben.
Ausschluss vom Wahlrecht
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.
Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) ebenfalls nicht wahlberechtigt.
Passives Wahlrecht
Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)?
Das passive Wahlrecht bei Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeister (m/w/d) zu kandidieren.
Sie können kandidieren, wenn Sie
- Deutsche (m/w/d) im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder Unionsbürger (m/w/d) sind und in Deutschland wohnen (es muss nicht der Ort sein, für den Sie als Bürgermeister kandidieren)
- wenn Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar ist, wer
- vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- als Beamter (m/w/d) im förmlichen Disziplinarverfahren durch Urteil aus dem Dienst ent-fernt worden oder gegen wen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre),
- wegen einer vorsätzlichen Tat in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten (m/w/d) zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führt (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre).
- Unionsbürger (m/w/d) sind darüber hinaus auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen. Er lässt eine Bewer-bung zu, wenn sie allen Anforderungen entspricht (z.B. Form und Frist).
Gemeindewahlausschuss
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind für die kommunalen Wahlen zuständig. Der Ausschuss besteht bei der Stadt Isny im Allgäu aus gewählten Vertretern des Gemeinderats.
Vorsitzende: Frau stv. Bürgermeisterin Sybille Lenz (Freie Wähler)
Beisitzer:
Herr Gebhard Mayer (Freie Wähler)
Frau Dr. Dorothee Natalis (Bündnis 90 / Die Grünen)
Herr Dr. Wolf-Dieter Massoth (SPD)
Herr Dr. Alexander Sochor (CDU)
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 bestimmt.
Der Gemeindewahlausschuss, dessen Sitzungen öffentlich stattfinden, hat folgende
Aufgaben:
- Leitung der Bürgermeisterwahl
- Zulassung der Wahlvorschläge
- Prüfung der Wählbarkeit der Bewerber (m/w/d)
• Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses