Landtagswahl 2026

Allgemeine Wahlinformationen

Wahltag

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden‐Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden‐Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden‐Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale in Isny und den Ortschaften von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahlrecht

Die baden‐württembergische Bevölkerung wählt ihre Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre. Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.

Wahlverfahren

Durch eine Reform der Landesverfassung und des Landtagswahlgesetzes wurde das Wahlrecht in Baden-Württemberg grundlegend überarbeitet. Künftig verfügen die Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – über zwei Stimmen: eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.
Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Davon werden 70 über Kreiswahlvorschläge direkt in den Wahlkreisen gewählt, die übrigen Sitze über die Landeslisten der Parteien vergeben.
Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Das Direktmandat erhält, wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereint (Direktmandat). Die Zweitstimmen, die für die Landeslisten abgegeben werden, entscheiden über die Verteilung der verbleibenden Sitze.
Dabei werden nur die Parteien bei der Sitzverteilung berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der landesweit gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Briefwahl

Anfang Februar 2026 wurden die Wahlbenachrichtigungen in Isny im Allgäu versendet.
Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet, per Post oder direkt im BürgerBüro des Rathauses Isny stellen. Online ist dies noch bis Mittwoch, 4. März, 12 Uhr möglich, im BürgerBüro persönlich noch bis Freitag, 6. März, 15 Uhr.
Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E-Mail mit den Angaben zum Wahlberechtigten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und ggf. eine abweichende Versandanschrift) an buergerbuero@isny.de oder persönlich unter Vorlage eines amtlichen Ausweises möglich.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon +49 761 3611.

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Info & Kontakt

Stadt Isny im Allgäu
Klaus Hägele
Ordnungswesen
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-119
klaus.haegele@isny.de
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