Piktogramm von Otl Aicher: Das Isnyer Rathaus

Zweitwohnungen in Isny werden besteuert


am 19.10.2021 von Barbara Rau

Was in einigen Nachbarstädten bereits üblich ist, kommt nun auch in Isny: die Zweitwohnungssteuer. Der Gemeinderat hat dies einstimmig beschlossen.

Im Gemeinderatsbeschluss enthalten ist auch der Steuersatz von 20 Prozent der Jahreskaltmiete, mit dem die Zweitwohnungen künftig besteuert werden sollen. Steuerpflichtig sind nur solche Wohnungen, die über eine Mindestausstattung wie Kochgelegenheit und Duschmöglichkeit verfügen. Ein Zimmer in der elterlichen Wohnung fällt nicht darunter. Befreit sind Wohnungen, die während der Ausbildung genutzt werden und von öffentlichen Trägern zu the-rapeutischen Zwecken sowie in Pflegeheimen.
Mit großem Aufwand haben die Mitarbeiter im Steueramt 900 Bürgerinnen und Bürger mit Zweitwohnsitz in Isny angeschrieben, um eine Einschätzung vornehmen zu können, wie viele steuerpflichtige Zweitwohnungsinhaber es in Isny gibt. Am Ende blieben rund 100 Fälle übrig, die für die Steuer in Frage kommen. Beispielsweise zählen Studieren-de, die an ihrer Unistadt ihren Hauptwohnsitz haben, aber noch im Elternhaus in Isny mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, nicht dazu.
Die Zweitwohnungssteuer wird ab 1. Januar 2022 erhoben. Bei der Satzung hat sich die Stadt an der Mustersatzung des Gemeindetags orientiert.