Wohnen in Isny

Wohnraum in Ferienunterkunft umwandeln? Nur mit Genehmigung


am 16.05.2025 von Barbara Rau

Besitzer von Wohnungen oder Wohnhäusern kommen aus unterschiedlichen Gründen auf die Idee, diesen Wohnraum in eine Ferienunterkunft umzuwandeln. Beispielsweise, weil das lukrativer scheint. Was manche vergessen: Dafür ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Diese ist kein Selbstläufer, denn nicht jede Ferienwohnung ist genehmigungsfähig.
Hintergrund: Im Rahmen der Baugenehmigung wird neben der Genehmigung des Gebäudes auch eine bestimmte Nutzung mitgenehmigt. Im Fall von Wohngebäuden ist das natürlich das Wohnen. Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus gelten aber als gewerbliche Nutzung und nicht als Wohnnutzung. Das gilt auch für Wohnungen und Häuser die überwiegend für Airbnb genutzt werden.
Wer also plant, eine bisher eigengenutzte oder festvermietete Wohnung oder ein Haus künftig als Ferienunterkunft zu nutzen, muss zuerst einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Noch sinnvoller ist es, sich frühzeitig im städtischen Bauamt beraten zu lassen. Interessierte wenden sich an Herlinde Edelmann, +49 7562 984150 oder an bauordnung@isny.de. Ein Merkblatt mit den wichtigsten Infos und dem Link zu Formularen ist auf der Homepage der Stadt Isny unter www.isny.de/Bauantrag und Baugenehmigung zu finden.