Wo Hunde an die Leine müssen
am 12.09.2024 von Barbara Rau
Freilaufende Hunde sind für Wildtiere und insbesondere Jungtiere gefährlich. Für Menschen können sie lästig sein oder sogar bedrohlich. Wo Hunde an die Leine müssen, ist in Isny in der Polizeiverordnung klar geregelt.
Nach § 14 (3) der Polizeiverordnung der Stadt Isny sind im Innenbereich (§§ 30 und 34 BauGB) Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen.
In allen Naturschutz- Landschafts- und Vogelschutzgebieten ist es nach § 14 (5) der Polizeiverordnung ebenfalls verboten, Hunde frei laufen zu lassen, das gilt auch für angrenzende Wege. Zu den Schutzgebieten gehören u.a. die Bodenmöser (Rotmoos) und das Schächele. Eine Karte mit allen Schutzgebieten findet sich auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter www.LUBW.de. Im sonstigen Außenbereich dürfen Hunde nur dann frei laufen, wenn sie von einer Person begleitet werden, der sie auf Zuruf gehorchen.
Grund für den Leinenzwang ist die Gefahr, dass durch freilaufende Hunde wildlebende Tiere beunruhigt werden (Bodenbrüter beispielsweise ihre Gelege verlassen) oder dass Hunde ihnen nachstellen, sie verletzen oder im schlimmsten Fall töten.
Zugleich weist die Stadt darauf hin, dass der Halter eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in fremden Vorgärten, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Das Einhalten der genannten Vorschriften wird kontrolliert und durch die Stadtverwaltung geahndet. Für Rückfragen steht Ihnen gerne das Ordnungsamt zur Verfügung (Tel. 07562/984-163).