Piktogramm von Otl Aicher: Isny mit Wassertor, Nikolaikirche und St. Georg und Jakobus

Wie kommt man zum Impfzentrum?


am 22.02.2021 von Barbara Rau

Grundsätzlich muss die Fahrt zum Impfzentrum eigenverantwortlich organisiert werden. In der ersten Gruppe sind jedoch Menschen, die älter sind als 80 Jahre, impfberechtigt und sie sind natürlich nicht mehr alle uneingeschränkt mobil.

Wenn möglich, sollten Angehörige die Fahrt zum Impfzentrum übernehmen. Wer aber heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, kann auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. Darauf haben sich das Sozialministerium und die Krankenkassen in Baden-Württemberg geeinigt. In diesen Fällen braucht es grundsätzlich eine ärztliche Verordnung, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann.