Rathaus geöffnet – aber weiterhin nur mit Anmeldung
am 30.04.2020 von Barbara Rau
Ab Montag, 4. Mai, öffnet das Rathaus seine Türen ein Stück weiter für die Bürgerinnen und Bürger. Ein uneingeschränkter Publikumsverkehr ist vorerst jedoch noch nicht möglich. Das BürgerBüro ist ab 4. Mai zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Wegen der vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise ist die Rat-haustür seit mehreren Wochen geschlossen. Persönliche Kontakte waren nur in dringenden Fällen und nach Voranmeldung möglich. Ab 4. Mai wird die Verwaltung wieder einen weiteren Schritt geöffnet, jedoch weiterhin nur nach Anmeldung, allerdings für alle Anliegen ganz unabhängig von der Dringlichkeit. Freies Betreten des Rathauses kann noch nicht ermöglicht werden. Außerdem ist beim Betreten des Rathauses – wie auch beim Einkaufen oder im ÖPNV – eine Schutzmaske, ein Schal oder ein Tuch als Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
Vieles lässt sich online auf der städtischen Homepage www.isny.de erledigen. Ist dies nicht möglich, kann sich, wer ein Anliegen hat, beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per Mail melden und einen Termin ausmachen. Zum vereinbarten Zeitpunkt meldet sich der Bürger oder die Bürgerin an der Rathauspforte, von der aus er oder sie beim jeweiligen Ansprechpartner an-gemeldet wird. So kann sichergestellt werden, dass die immer noch gültigen und notwendigen Kontakt-Regeln samt Distanz eingehalten werden. „Wir freuen uns, unseren Bürgerinnen und Bürgern wieder etwas entgegenkommen zu können. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass das noch nicht in der von vor der Corona-Krise gewohnten Form möglich ist“, sagt Bürgermeister Rainer Magenreuter.
BürgerBüro öffnet ab 4. Mai
Das BürgerBüro ist ab 4. Mai wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Mittels rotem Teppich und Markierungen wird unter den Arkaden vor dem Zugang eine Aufstellfläche für die Wartenden ausgewiesen. Die Öffnung erfolgt probeweise, die Verwaltung hofft aber auf die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger, damit sie beibehalten werden kann. Selbstverständlich gilt auch beim Betreten des BürgerBüros die Maskenpflicht.