Räum- und Streupflicht beachten
am 13.01.2025 von Barbara Rau
Es ist Winter! Die Verwaltung erinnert deshalb an die Räum- und Streupflicht der Bürger:
- Alle Straßenanlieger sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück zu räumen und bei Glatteis geeignetes Streumaterial (Split) zu verwenden.
- Gibt es nur auf einer Seite einen Gehweg, sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
- Gibt es beidseitig keinen Gehweg, muss ein 1,20 Meter breiter Streifen am Rand der Straße auf beiden Seiten geräumt und gestreut werden.
Die Gehwege müssen von werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Nachlesen können Sie dies alles in der kommunalen Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Isny im Allgäu.
Die Verwaltung bittet im Sinne eines guten Miteinanders, sich darum zu kümmern, dass die Gehwege begehbar sind. Sollten die Räum- und Streupflichten nicht eingehalten werden, machen Sie sich schadenersatzpflichtig gegenüber verunfallten Personen in diesem Bereich.