Verschneite Strasse mit geräumtem Gehweg

Räum- und Streupflicht beachten


am 13.01.2025 von Barbara Rau

Es ist Winter! Die Verwaltung erinnert deshalb an die Räum- und Streupflicht der Bürger:

  1. Alle Straßenanlieger sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück zu räumen und bei Glatteis geeignetes Streumaterial (Split) zu verwenden.
  2. Gibt es nur auf einer Seite einen Gehweg, sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
  3. Gibt es beidseitig keinen Gehweg, muss ein 1,20 Meter breiter Streifen am Rand der Straße auf beiden Seiten geräumt und gestreut werden.

Die Gehwege müssen von werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Nachlesen können Sie dies alles in der kommunalen Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Isny im Allgäu.

Die Verwaltung bittet im Sinne eines guten Miteinanders, sich darum zu kümmern, dass die Gehwege begehbar sind. Sollten die Räum- und Streupflichten nicht eingehalten werden, machen Sie sich schadenersatzpflichtig gegenüber verunfallten Personen in diesem Bereich.