Otl Aicher Piktogramm: Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung


am 13.01.2021 von Karina Rast

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021

  1. Steuerfestsetzung:
    Für diejenigen Steuerschuldner, welche keinen schriftlichen Steuerbescheid zugestellt erhalten und die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
    Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
  2. Zahlungsaufforderung:
    Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen.
  3. Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
    Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Isny im Allgäu, Fachbereich I Inter-ne Dienste und Finanzen Abt. Abgabenwesen, Wassertorstraße 1 - 3, 88316 Isny im Allgäu zu erklären.

Isny im Allgäu, 13.01.2021
Rainer Magenreuter, Bürgermeister