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Öffentliche Bekanntmachung


am 02.01.2020

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020

  1. Steuerfestsetzung:
    Für diejenigen Steuerschuldner, welche keinen schriftlichen Steuerbescheid zu-gestellt erhalten und die für das Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch öffentliche Bekanntmachung ge-mäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswir-kungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zu-gegangen wäre.
    Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuer-pflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
  2. Zahlungsaufforderung:
    Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2020 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen.
  3. Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer-den.
    Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Isny im Allgäu, Fachbereich I Interne Dienste und Finanzen - Abt. Abgabenwesen -, Wassertorstraße 1 - 3, 88316 Isny im Allgäu zu erklären.

Isny im Allgäu, 2.1.2020
Rainer Magenreuter, Bürgermeister