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Öffentliche Bekanntmachung


am 13.11.2019

Allgemeinverfügung nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) für den Kernort Neutrauchburg mit Regelungen an Sonn- und Feiertagen.

Gemäß §§ 7 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) erlässt die Stadt Isny im Allgäu nachstehende Allgemeinverfügung.

  1. Im Kernort Neutrauchburg dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 (LadÖG) in den Verkaufsstellen die ausschließlich oder in erheblichem Umfang Sportgegenstände führen, Fahrräder verliehen werden. Der Verkauf von Zubehörartikeln im Zusammenhang mit dem Fahrradverleih ist erlaubt. Der Warenverkauf darf nicht über den Zubehörverkauf hinausgehen.
  2. Der Verleih von Fahrrädern sowie der Verkauf von Zubehörartikeln im Zusammenhang mit dem Radverleih, kann an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen jeweils von 11 bis 18 Uhr stattfinden.
  3. In Verkaufsstellen, die nach dieser Allgemeinverfügung an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen und beim gewerblichen Feilhalten, dürfen Arbeitnehmer an jährlich höchstens 22 Sonn- und Feiertagen für jeweils nicht mehr als vier Stunden beschäftigt werden. (§ 12 Abs. 2 LadÖG).
  4. Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt.
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
  5. Eine Pflicht zur Offenhaltung von Verkaufsstellen besteht nicht.
  6. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung und deren Begründung kann von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr beim Fachbereich II, Abt. Ordnungsverwaltung, Wassertorstraße 1-3, 88316 Isny im Allgäu, Zimmer 213, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Isny im Allgäu, Wassertorstr. 1 - 3, 88316 Isny im Allgäu, erhoben werden.

Isny im Allgäu, den 13.11.2019
Rainer Magenreuter, Bürgermeister