Parkplatzschild für PKW Parkplatz

Neue Parkgebührensatzung für Isny ab Januar 2022


am 19.10.2021 von Barbara Rau

Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Isny eine neue Parkgebührensatzung. Sie wurde in der Gemeinderatssitzung vom 4. Oktober beschlossen und löst die alte Satzung von 2001 ab.

Im September 2020 hat sich der Gemeinderat auf ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept geeinigt. Nun wurde auch die Parkgebührensatzung auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Parkraum ist nicht unbegrenzt vorhanden und insbesondere in der Altstadt, innerhalb der Stadtmauern, soll mehr verfügbarer Parkraum für Kunden des innerstädti-schen Gewerbes und Gäste geschaffen werden. Dies wird durch Verlagerung des Parkens von Tagesparkern in günstigere Bereiche ferner des Zentrums erreicht werden. Durch die neu gestaffelten Gebühren kann in der Innenstadt eine höhere Fluktuation erreicht werden, die mehr Nutzern als bisher das Parken ermöglicht. Für eine längere Parkdauer bieten sich die Zonen 2 und 3 an, von denen ebenfalls fußläufig die Innenstadt erreicht werden kann. Das „Nachdrehen“ von Vignetten oder Parkscheiben (also Verlängern der vorgesehenen Parkzeit) ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die wichtigsten Festsetzungen und Neuerungen:

  • Die Stadt mit den Ortschaften ist in 3 Parkzonen aufgeteilt, siehe nebenstehende Pläne.
  • Wenn auf öffentlichen Plätzen und an Wegen in Isny und den vier Ortschaften die Gebührenpflicht mit Schildern angezeigt wird, werden unterschiedlich gestaffelte Parkgebühren fällig. Dies werden in der Regel die bereits bekannten und von der Stadt mit einem P-Schild gekennzeichneten Parkflächen sein. Auf sämtlichen ausgeschilderten Parkflächen bei denen kein Parkautomat verfügbar ist, kann über die klassische Parkscheibe bis zu 60 min kostenlos geparkt werden. Danach besteht Gebührenpflicht über eine Handy-App.
  • Parkgebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und am Samstag von 9 bis 12 Uhr (ausgenommen Feiertage).
  • Auf entsprechend ausgeschilderten Wanderparkplätzen ist das Parken am Samstag zusätzlich von 12 bis 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 18 Uhr kostenpflichtig.
  • Die gebührenpflichtige Höchstparkdauer in Zone 1 beträgt 3 Stunden, in Zone 2 und 3 jeweils ein Tag, mit einer Sonderregelung für die unterschiedlichen, überwiegend ebenfalls neuen Isny Vignetten.
  • Elektrofahrzeuge dürfen an den Ladestationen nur während des Ladevorgangs kostenlos parken.
  • Die Isny Vignette gibt es künftig in verschiedenen Versionen. Standard für 40 Euro Jahresgebühr, berechtigt z.B. für kostenloses Parken von 1 Stunde in Zone 1 und jeweils zeitlich verlängert in Zone 2 und 3.
  • Wer seinen Hauptwohnsitz in Zone 1 hat oder hier eine Firma betreibt, erhält eine Isny Vignette Zone 1 pro Wohneinheit oder Betriebsstätte, zum Jahrespreis von 240 Euro für überdachte Parkplätze und 120 Euro für nicht überdachte. Diese berechtigt zum Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen Isnys in der gesamten gebührenpflichtigen Zeit, also den ganzen Tag. Sie löst den bisherigen Anwohnerparkausweis ab, der bisher für die Kanzleistraße ausgegeben wurde.
  • Die Isny Vignette Zone 2 berechtigt zum Parken auf allen öffentlichen Plätzen der Zone 2 zu den gesamten gebührenpflichtigen Zeiträumen, also auch den ganzen Tag. Kosten: 35 Euro für überdachte und 20 Euro für nicht überdachte Parkplätze.
  • Auf dem Wanderparkplatz „Felderhalde“ kann mit allen Arten der Isny Vignette nur maximal 60 Minuten kostenfrei geparkt werden. Darüber hinaus besteht Gebührenpflicht. Die Isny Vignetten sind für den Wohnmobilstellplatz nicht gültig.
  • Auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt kann künftig mittels individueller Handypark-App die Parkgebühr vollkommen bargeldlos beglichen werden mit allen Annehmlichkeiten die dieses Verfahren bietet. Die meisten aktuell in Deutschland verfügbaren Handy-Apps werden dabei akzeptiert.