Piktogramm von Otl Aicher: Das Isnyer Rathaus

Neue Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ab 01.01.2025


am 07.11.2024

Der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu hat in seiner Sitzung am 21. Oktober die Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ab 1. Januar 2025 beschlossen: Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 460 Prozent Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke): 415 Prozent

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat den bisherigen Maßstab für die Bewertung der Grund-stücke für verfassungswidrig erklärt. Deshalb musste der Gesetzgeber neue Bewertungsrichtlinien aufstellen. Die Bundesländer konnten sich nicht auf ein gemeinsames Modell einigen. Deshalb ist eine Öffnungsklausel geschaffen worden, aufgrund der die Bundesländer eigene Kriterien festlegen können. Baden-Württemberg hat von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und sich im neuen Landesgrundsteuergesetz für das Bodenwertmodell entschieden.

Neue Bewertung für Wohn- und Gewerbegrundstücke (Grundsteuer B):

Für die Bewertung ist künftig der Bodenrichtwert des Grundstücks maßgebend. Die auf dem Grundstück stehenden Gebäude fließen nicht mehr in die Bewertung ein. Im ersten Schritt teilt der Gutachterausschuss das Gemeindegebiet in Bodenrichtwertzonen ein und legt auf der Basis der abgeschlossenen Kauf-verträge die Bodenrichtwerte fest (durchschnittlicher Grundstückswert der verkauften Objekte in der jeweiligen Zone ohne Berücksichtigung des Gebäudewertes).
Im zweiten Schritt ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dabei wird die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert und einer Steuermesszahl (steht im Landesgrundsteuergesetz) multipliziert. Wohngrundstücke erhalten dann noch eine 30-prozentige Ermäßigung.

Bewertung für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A):

Hier hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Das sogenannte Ertragswertverfahren ist dem bisherigen Bewertungsverfahren ähnlich. Neu ist, dass die Wohnteile der landwirtschaftlichen Betriebe künftig separat nach dem Modell für die Grundsteuer B bewertet werden. Bisher waren die Wohnteile bei der Grundsteuer A mitbewertet.
Der vom Finanzamt errechnete Grundsteuermessbetrag wird in Form des sogenannten Grundsteuermess-bescheides dem Grundstückseigentümer und der Kommune mitgeteilt.

Die Gemeinde multipliziert schließlich den Grundsteuermessbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.
Mit den neu beschlossenen Hebesätzen wird die Umsetzung der Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutral heißt, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2025 gleich hoch sind, wie im Jahr 2024.

Belastungsverschiebungen:
Folge des neuen Maßstabes ist allerdings, dass es „Gewinner und Verlierer“ geben wird. Das bedeutet, dass es Steuerpflichtige gibt, die mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger als bisher. Das neue Bewertungsmodell auf der Basis der Bodenrichtwerte bringt es ebenfalls mit sich, dass ein Vergleich der Hebesätze mit anderen Gemeinden künftig nicht mehr möglich sein wird.

Info: Fragen zum Grundsteuermessbescheid müssen an das Finanzamt Wangen gerichtet werden +49 7522 710
Ansprechpartner für die Bodenrichtwerte ist der Gutachterausschuss in Wangen +49 7522 74620