Katze im Gebüsch

Katzenhaltung bringt auch Verantwortung


am 31.01.2023 von Barbara Rau

Seit Februar letzten Jahres hat die Stadt Isny im Allgäu als erste Stadt im Landkreis Ravensburg eine Katzenschutzverordnung. Diese wurde vom Gemeinderat beschlossen, zum Schutz von freilebenden Katzen vor unkon-trollierter Vermehrung, Krankheiten und Leiden.

Eine hohe Anzahl frei- und wildlebender Katzen innerhalb des Gebiets der Stadt Isny verursacht viel Tierleid. Vorrangig wird in dieser Verordnung daher die Verpflichtung für Katzenhalter festgelegt, ihre freilaufenden Katzen auf eigene Kosten durch einen Tierarzt/eine Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dau-erhaft kennzeichnen und registrieren zu lassen. Um freilaufende Katzen handelt es sich, wenn diese den persönlichen Wohnbereich verlassen und sich frei bewegen dürfen.
Freilebende Katzen, welche nicht gekennzeichnet sind, keinem Besitzer zugeordnet werden können oder niemandem gehören, werden durch die Stadt Isny einer entsprechenden Behandlung zugeführt und danach wieder an der Auf-nahmestelle ausgesetzt. Die Zuordnung einer freilebenden Katze zu einer Person kann möglicherweise bereits erfolgen, wenn diese regelmäßig Katzen anfüttert. Diese wäre dann ggf. erstattungspflichtig. Die Fütterung von fremden, also freilebenden Katzen birgt weitere Probleme, da diese Tiere sich unkontrolliert vermehren und ohne Pflege auch diversen Katzenkrankheiten ausgesetzt sind. Sollte Ihnen eine freilebende Katze bekannt sein, bitte umgehend im Ordnungsamt melden. Die ersten Katzen sind leider bereits wieder trächtig.
Durch entsprechende Maßnahmen könnte die wilde Katzenpopulation und damit einhergehend Krankheiten und Tierleid, eingedämmt werden.
Info: Die Katzenschutzverordnung der Stadt können Sie auf der Homepage der Stadt Isny unter www.isny.de einsehen. Meldungen von freilebenden Katzen bitte unter ordnungsamt@isny.de oder +49 7562 984119