Piktogramm von Otl Aicher: Das Isnyer Rathaus

Grundsteuerreform – Information der Stadt Isny für Grundstücksbesitzer


am 15.06.2022 von Barbara Rau

Das Finanzamt Wangen versendet zurzeit die „Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Wegen eines Gerichtsurteils des Bundesverfassungsgerichts müssen alle Grundstückseigentümer dem Finanzamt die Größe und den Wert ihres Grundstücks zum Stichtag 1. Januar 2022 mitteilen.

Bei Eigentümern von Privatgrundstücken werden vor allem zwei Werte abgefragt: Die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Die Grundstücksfläche ist vermutlich den allermeisten Eigentümern bekannt. Der Bodenrichtwert muss über das Internet abgefragt werden.
Zum Bodenrichtwert:
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss ermittelt. Für die Abgabe der Erklärung muss es sich um den Stand zum 1. Januar 2022 handeln. Der Gutachterausschuss in Wangen ist derzeit mit Hochdruck damit beschäftigt, die Bodenrichtwerte auf den Stand zum 1. Januar 2022 zu bringen. Deshalb sind die Bodenrichtwerte frühestens zum 1. Juli 2022 auf der landesweiten Informationsseite www.grundsteuer-bw.de oder auf der Homepage der Stadt unter www.isny.de./bodenrichtwerte online abrufbar.
Das Finanzamt möchte, dass die Feststellungserklärung elektronisch über das ELSTER-Programm der Finanzverwaltung abgegeben wird. Nur in absoluten Ausnahmefällen (sogenannte Härtefallregelung) ist die Abgabe in Schriftform auf Papiervordrucken möglich. Die Vordrucke müssen in solchen Fällen persönlich beim Finanzamt Wangen abgeholt werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn jemand keinen Internetzugang hat oder nicht über die technische Ausstattung verfügt. Man kann sich aber auch von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärung helfen lassen und die Erklärung über deren ELSTER-Zugang übermitteln.
Wichtig: Wer einen ELSTER-Zugang einrichten muss, sollte dies baldmöglich machen. Die Registrierung dauert unter Umständen mehrere Wochen. Die Eigentümer haben dann Zeit bis zum 31.Oktober 2022, die Erklärung abzugeben