Piktogramm von Otl Aicher: Das Isnyer Rathaus

Grünschnittablagerung am Gewässer und Gewässerrandstreifen


am 05.08.2024

Die Stadtverwaltung informiert: Bei Gewässerbegehungen stellen wir immer wieder fest, dass die Bäche auf unserer Gemeindefläche zur Entsorgung von lästigem Müll in Form von Gartenabfällen, Kompost und ähnlichem zweckentfremdet werden.

Vermehrt wird Schnittgut und Gartenabfall direkt am Gewässer abgelagert oder gar in den Bach geworfen und Kompostplätze häufig an der Böschungsoberkante des Bachbettes angelegt.
Das Ablagern von Grünschnitt, Erde und anderen Stoffen auf dem Uferrandstreifen verstößt jedoch gegen das Wassergesetz Baden-Württemberg und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gründe:
Die Ablagerung am Gewässer beinhaltet die Gefahr der Abschwemmung bei Hochwasser. Das kann vor allem bei Stark-regenfälle, wie in der letzten Zeit, zu verheerenden Folgen führen und vor allem bei kleinen Bächen mit engen Durch-lässen oder kurzen Verrohrungen zu Verstopfungen führen.
Gelangt Grünschnitt ins Gewässer, werden auch die Gewässereigenschaften nachteilig verändert. Rasenschnitt verfault im Wasser unter Sauerstoffverbrauch. Er belastet und verunreinigt das Wasser.
Auch wenn keine direkte Abschwemmung des Grünschnitts stattfindet, gelangt das Sickerwasser in den Bach. Die Schadwirkungen im Gewässer sind Sauerstoffentzug, Faulschlammbildung oder auch Fischsterben.
Grünschnittablagerungen an Gewässerrandstreifen behindern zudem die natürliche Ufervegetation und bewirken die Entwicklung sogenannten Neophyten, wie das indische Springkraut oder der asiatische Staudenknöterich. Diese Pflanzen sichern das Ufer nur ungenügend und die Gefahr der Böschungserosion, insbesondere bei Hochwässern, steigt sehr stark an.
Wir möchten alle Bürger zur Mithilfe auffordern und Sie bitten ihren Gartenabfall zukünftig nicht mehr auf der Bachböschung zu lagern oder gar ins Gewässer zu werfen, sondern ordnungsgemäß zu entsorgen. Außerdem bitten wir Sie, auf Ihrem Grundstück wucherndes Springkraut, Staudenknöterich o. ä. zu mähen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nährstoffeintrag ins Oberflächengewässer kann auf einfache Weise durch Verlegung der Grünschnitt- und Kompostplätze verhindert werden.
Abschließend weisen wir auch darauf hin, dass der Uferverbau oder jegliche bauliche oder sonstige Anlagen am Gewässer und im Gewässerrandstreifen verboten sind (Hütten, Mauern, Zäune, Treppen) und mit Geldbuße geahndet werden können. Der Gewässerrandstreifen misst im Innenbereich 5m und im Außenbereich 10m ab Böschungsoberkante.
Für Fragen stehen Ihnen die Stadtverwaltung oder das Landratsamt Ravensburg sehr gerne zur Verfügung.