Isny-Bus am Busbahnhof

Erstattung von Schülerbeförderungskosten


am 29.08.2024 von Marion Kolb

Das Landratsamt Ravensburg erstattet die Beförderungskosten für Schüler ab einer Entfernung zwischen Wohnung und Schule von mindestens drei Kilome-tern. Zu diesen Kosten ist von den Eltern ein monatlicher Eigenanteil zu entrichten.

Wird von den Eltern bereits für zwei Kinder der Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten bezahlt, kann das dritte Kind auf Antrag davon befreit werden. Achtung: der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld etc. können Kinder und Jugendliche auf Antrag auch Leistungen für „Bildung und Teilhabe (BuT)“erhalten. Diese Leistungen umfassen unter anderem auch die Beförderungskosten von Schülerinnen und Schülern zur Schule. Erfolgt die Schülerbeförderung mit dem Privat-Pkw, weil keine öffentliche Busverbindung vor-handen ist, kann ein Antrag auf Übernahme der Fahrkosten aber unbedingt vor Beförderungsbeginn gestellt werden. Weitere Infos und Anträge sind bei der Stadtverwaltung Isny, +49 7562 984149marion.kolb@isny.de oder im Sekretariat der Schule erhältlich.