Schnee wird in der Innenstadt auf einen LKW gefräst

Einhaltung saisonaler Halteverbote wird überwacht


am 29.11.2021 von Barbara Rau

Der Winter hat begonnen und der städtische Winterdienst ist in Aktion. Damit endet die Schon-frist für diejenigen, die saisonale Halteverbote bislang ignoriert haben. Saisonal bedingte Halte-verbote sind notwendig, damit der städtische Winterdienst die Schneeräumung ohne Einschränkungen umsetzen kann.

Sie werden in Bereichen, in denen aufgrund der räumlichen Situation der Winterdienst erschwert bzw. mit Risiken verbunden ist, frühzeitig durch das Ordnungsamt der Stadt angeordnet. Diese Halteverbote sind keineswegs auf die Zeit beschränkt, in der Schnee liegt, sondern haben durchgehend bis zur Entfernung durch die Stadt Gültigkeit, sofern nichts anderes verfügt und entspre-chend ausgeschildert wird. Damit ist ein Parken in diesen Bereichen grundsätzlich, ob nun Schnee liegt oder nicht, während dieser Zeit verboten und wird seitens der Stadt auch über-wacht. Schnee kann sehr kurzfristig anfallen und um den Winterdienst aufrechterhalten zu können, werden in den Halteverboten abgestellte Fahrzeuge deshalb grundsätzlich verwarnt. Die Verwaltung mahnt die Einhaltung dringend an. Gründliche und sichere Schneeräumung ist im Interesse aller.