Blick über die Isnyer Dächer
© IMG, Foto: Thomas Gretler / Thomas Gretler

Die Altstadtsatzung erlaubt auch Solar-Anlagen


am 15.06.2022 von Barbara Rau

Die Altstadtsatzung als „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen sowie über örtliche Bauvorschriften der Stadt Isny im Allgäu“ ist 2021 überarbeitet worden und dabei auch in einigen Punkten liberalisiert worden. Unter anderem was die Nutzung von Dächer für Solarenergie angeht.

Die Neufassung der Altstadtsatzung ist die erste seit 1982. Sie wurde dabei rechtlich aktualisiert und ihre Festsetzun-gen wurden, angepasst an gesellschaftliche und technische Veränderungen, moderner und liberaler gestaltet.
Warum hat Isny eine Altstadtsatzung? Das Ortsbild der Stadt ist wesentlich durch die gut erhaltene Altstadt geprägt. Die Baustruktur reicht zum großen Teil bis ins 16. Jahrhundert zurück und bildet mit zahlreichen kultur- und heimat-geschichtlich bedeutsamen Gebäuden ein Kulturdenkmal von besonderem Wert. Das schützenswerte Ortsbild der mittelalterlichen Altstadt und ehemaligen Freien Reichsstadt Isny im Allgäu ist ablesbar, in seiner historischen Begren-zung durch die Stadtbefestigung, in der Bebauung des Kirchen- und Klosterbezirkes und des Hauptstraßenkreuzes (dessen Anlage sogar auf die Stadtgründungszeit Ende des 12. Jahrhunderts zurückgeht), sowie in den, dem Stadtkern vorgelagerten Vorstadtbereichen. Aus diesem Grund ist die Altstadt als Gesamtanlage nach § 19 Denkmalschutzgesetz (DSchG) in das Denkmalverzeichnis des Landes Baden-Württemberg eingetragen. Zudem stehen viele Einzelgebäude entweder als einfache Kulturdenkmale oder als besondere Kulturdenkmale unter Schutz. Darüber hinaus handelt es sich bei der mittelalterlichen Altstadt von Isny mit Stadtbefestigung auch um ein archäologisches Kulturdenkmal, so dass für alle Erdbauarbeiten immer auch die vorherige Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung erfor-derlich ist. Dieses kulturelle Erbe der Stadt gilt es zu schützen, zu pflegen und behutsam weiter zu entwickeln. Die Altstadtsatzung ist der Handlungsrahmen für alle baulichen Veränderungen, Unterhaltungsmaßnahmen, Umbauten und Neubauten in ihrem Geltungsbereich.
Mit Blick auf den Klimawandel und die aktuelle Krisensituation findet die Frage nach der Erlaubnis für solare Nutzung von Dächern besondere Beachtung der Hausbesitzer*innen in der Altstadt.

Solaranlagen sind möglich

Grundsätzlich sind seit der Neufassung der Altstadtsatzung auch Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik, Thermosolaranlagen) auf Hausdächern zulässig. Allerdings mit Einschränkungen: Die Solaranlage darf von dem im Lageplan definierten, öffentlichen Verkehrsraum aus nicht sichtbar sein und sie muss in die Dachfläche integriert sein. Mittlerweile sind auch naturrote Photovoltaikmodule auf dem Markt. „Da diese nicht mehr nur als Auf-dachanlage montiert, sondern auch ohne wesentlichen Leistungsverlust in die Dachfläche integriert werden können, dürften künftig noch mehr Dächer für solche Anlagen in Frage kommen“, erklärt Hans-Peter Hummel vom städti-schen Baurechtsamt. Es sei außerdem damit zu rechnen, dass in naher Zukunft weitere Dachfarben bei den PV-Modulen zur Verfügung stehen. Hummel rät Hausbesitzern, die gerne auf ihren Altstadtdächern solare Anlagen instal-lieren wollen, sich an das Bauamt zur Beratung zu wenden.