Otl Aicher Piktogramm: Stadt im Winter

Saisonale Halteverbote im Winter


am 10.01.2023 von Barbara Rau

In einigen Siedlungsstraßen gelten saisonale Halteverbote, die im Rahmen der notwendigen Freiflächen für den Winterdienst angeordneten werden. Sie sind generell zu beachten, erklärt die Stadtverwaltung.

Diese saisonal bedingten Halteverbote sind notwendig, damit der städtische Winterdienst die bei entsprechender Witterung notwendige Schneeräumung ohne Einschränkungen umsetzen kann. Bereiche in denen aufgrund der räumli-chen Situation dies nur erschwert bzw. mit Risiken verbunden ist, werden des-halb frühzeitig durch das Ordnungsamt der Stadt angeordnet. Bitte beachten: Diese Halteverbote sind nicht auf die Zeit beschränkt, in der Schnee liegt, sondern haben durchgehend bis zur Entfernung durch die Stadt Gültigkeit, sofern nichts anderes verfügt und durch Zusatzschild sichtbar angebracht wurde. Damit ist ein Parken in diesen Bereichen grundsätzlich, ob nun Schnee liegt oder nicht, während dieser Zeit verboten und wird seitens der Stadt auch überwacht. Um die Schneeräumung auch kurzfristig bei eintretendem Schneefall aufrechterhalten zu können, werden dort abgestellte Fahrzeuge deshalb grundsätzlich verwarnt. Bitte beachten Sie dies und stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht in diesen Bereichen ab. Sie schonen damit Ihren Geldbeutel und unterstützen die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs dabei, die Schneeräumung gründlich und sicher vornehmen zu können. Dies ist sicherlich auch in Ihrem Interesse.