Verschneite Strasse mit geräumtem Gehweg

Der Winter bringt vielerlei Pflichten


am 08.12.2023 von Barbara Rau

Der Winter ist da und er bringt einige Pflichten für Gebäudeeigentümer und Anlieger an öffentlichen Straßen und Gehwegen. Die Verwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger dringend der Räumpflicht nachzukommen, damit ein gefahrloses Begehen der Gehwege im Winter möglich ist.

Straßenanlieger sind verpflichtet, die Gehwege oder sofern diese fehlen, einen 1,2 Meter breiten Streifen der Fahrbahn vor ihrem Haus zu räumen und bei Glatteis mit ge-eignetem Material (kein Streusalz) zu streuen.
Wieviel Schnee es diesen Winter gibt, weiß keiner. Aber Gebäudeeigentümer sollten gewappnet sein. Dachlawinen und Eiszapfen gibt es in jedem Winter und Hauseigentümer können unter Umständen für Schäden, die durch Dachlawinen und Eiszapfen entstehen, haftbar gemacht werden. Die Stadt weist darauf hin, dass Hausbesitzer im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen müssen, dass Straße und Gehweg entlang eines Hauses gefahrlos passiert werden können. Das heißt, dass der Schnee, der vom Dach gefallen ist und auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude liegt, vom Grundstücksanlieger entfernt werden muss. In schneereichen Gebieten, zu denen das Allgäu gehört, sollten Schneefanggitter und Warnschilder „Vorsicht Dachlawinen“ angebracht werden.
Durch Temperaturwechsel oder bei schlechter Isolierung des Daches können sich lange und schwere Eiszapfen bilden, die brechen und herunterstürzen und große Schäden verursachen können. Die Stadtverwaltung warnt vor diesen Gefahren und empfiehlt Gebäudeeigentümern diese Gefahren durch Abbrechen der Eiszapfen, Absperren des betroffenen Bereichs oder sonstige Vorsichtsmaßnahmen (beispielsweise Dachrinnenheizung) auszuschließen. Beim Abbrechen muss natürlich dafür gesorgt werden, dass ein ausreichender Bereich abgesichert wird. Auch für die Schneelast auf einem Gebäude ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Wer sich nicht sicher ist, ob der Schnee auf seinem Dach zu schwer ist, sollte mit einem Statiker oder Planer abklären, wieviel dieses aushält und dann die aktuelle Schneelast berechnen lassen. Das Entfernen des Dachschnees muss der Hausbesitzer mit einschlägigen Firmen selbst organisieren.

Hecken und Sträucher schneiden

Hecken, Sträucher und Bäume müssen, sofern noch nicht geschehen, jetzt dringend zurückgeschnitten werden. Alles was bei Schneelast in den Straßenraum ragt, auch in der Höhe (Lichtraumprofil von 4,50 m), muss entfernt werden. Nur so sind Müllabfuhr und Winterdienst zu gewährleisten und teure Schäden an den großen Fahrzeugen zu vermeiden. Verkehrsschilder und Straßenlampen müssen ebenfalls unbedingt freigeschnitten werden.