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Öffentliche Bekanntmachung


am 18.12.2019

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Städt. Wasserwerk

Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz hat der Gemeinderat der Stadt Isny im Allgäu am 18.11.2019 beschlossen:

§ 1
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Stadt Isny im Allgäu betreibt den Eigenbetrieb unter dem Namen „Städtisches Wasserwerk Isny im Allgäu“ mit den Betriebszweigen „Trinkwasserversorgung“, „öffentlicher Personennahverkehr“, „Energie- und Breitbandversorgung“.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen-über der Stadt Isny im Allgäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Isny im Allgäu, 18.12.2019
Rainer Magenreuter, Bürgermeister