Corona-Situation in Isny
Letzte Änderung: 24.02.2021, 11.30 Uhr
Corona-Schutzimpfung
Zunächst nicht für alle, sondern für die besonders gefährdeten Menschen.
* Corona-Impfung im Landkreis Ravensburg
* Allgemeine Informationen zur Impfung
* Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren
Aktuelle Infektionszahlen im Landkreis Ravensburg
Lockdown bis 7. März 2021 verlängert
Bund und Länder haben sich am 10. Februar - vorallem wegen der Gefahr durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten - auf eine weitere Verlängerung des Lockdowns bis 7. März 2021 geeinigt.
Rechtsverordnung Stand: 15. Februar 2021
Die Landesregierung am 13.02.2021 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 15. Februar bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.
Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (Stand 14.2.2021)
Die Änderungen zum 15. Februar im Überblick
- Lockdown bis 7. März 2021 verlängert.
- Grundschulen starten ab 22. Februar im Wechselunterreicht, die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
- Kitas und Kinderbetreuung starten ab 22. Februar den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
- Weiterführende Schulen bleiben zunächst bis zum 7. März im Fernunterricht. Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 wird weiterhin angeboten.
- Friseure können unter Auflagen ab 01.03.2021 öffnen.
- Erweiterte Maskenpflicht bei erlaubten körpernahen Dienstleistungen und Angeboten der beruflichen Bildung.
- U.a. für den Ablauf der Landtagswahl wurden Regelungen festgelegt (siehe § 10a).
Die daraus abfolgenden Corona-Fachverordnungen des Landes werden ebenfalls immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst. Das Land veröffentlicht diese stets aktuell in einem Überblick der aktuellen Änderungen mit ausführlicher Übersicht über die jeweiligen Änderungen.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Was hat geöffnet, was nicht?
In Isny: Geöffnet oder geschlossen? Informieren Sie sich über Angebot und Öffnungszeiten der einzelnen Gaststätten und Betriebe hier oder auf www.isny-aktiv.de
Was sagt die Rechtsverordnung für Baden-Württemberg?
Fragen und Antworten auf der Landessseite
Info- und Übersichtsblatt
Wichtige Informationen für Unternehmen und Betriebe
- Informationen für Wirtschaft, Firmen, Betriebe und Beschäftigte der Landesregierung
- Überblick über Finanzierungshilfen für Unternehmen von der IHK
- Angebote der Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH
- Informationen der Handwerkskammer-Ulm zum Thema Corona
Trauungen
Trauungen beim Standesamt Isny sind derzeit mit höchstens 5 Personen möglich, d.h. Standesbeamter, Brautpaar und 2 weitere Personen unabhängig von Haushalt oder Verwandtschaft. Eigene Kinder des Brautpaars bis 17 Jahren werden nicht gezählt, sonstige Kinder gelten altersunabhängig als voll Person/en.
Details sind mit dem Standesamt zu klären.
Kinderbetreuung und Schulen
Kindertagesstätten sollen ab Montag, 22. Februar zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.
Grundschulen werden ab Montag, 22. Februar schrittweise für den Präsenzunterricht geöffnet.
Weiterführende Schulen bleiben zunächst bis zum 7. März im Fernunterricht. Notbetreuung bis zur Klassenstufe 7 wird weiterhin angeboten. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können Abweichungen möglich sein.
Nähere Informationen des Kultusministeriums zum Schul- und Kitabetrieb
Aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihre Schule und auf der Homepage des Kultusministeriums
Serviceseite rund um das Thema Familie
Die Corona-Pandemie stellt für Familien eine große Belastungsprobe dar. Die Familien sollen weiterhin dabei unterstützt werden, Arbeits- und Familienleben miteinander zu vereinbaren und Lösungen für die veränderte Lebenssituation während der Corona-Pandemie zu finden. Auf der zentralen Website der Lokalen Bündnisse gibt es eine Serviceseite rund um das Thema Familien in Corona-Zeiten. Ob finanzielle Unterstützung, Arbeiten von Zuhause aus oder Kinderbetreuung – die Seite gibt wertvolle Tipps für zahlreiche Herausforderungen im alltäglichen Umgang mit der Corona-Pandemie.
Öffentliche Einrichtungen
- Die VHS ist für den Publikumsverkehr nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
- Rathaus und Ortsverwaltungen: Persönliche Termine sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich bei einem Anliegen telefonisch oder per Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter und vereinbaren Sie einen Termin. Oder nutzen Sie unsere Online-Angebote unter www.isny.de
- Das BürgerBüro ist zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Alle Besucher haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Die Bücherei im neu sanierten Hallgebäude muss bis Mitte Februar geschlossen bleiben; Abholservice wird angeboten.
- Alters- oder Hochzeitsjubilare werden seit Verschärfung der Maßnahmen im November von der Stadtverwaltung nicht mehr persönlich besucht. Besuche können zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch nachgeholt werden.
Kontaktadressen der Einrichtungen in Isny
- Infos auf der städtischen Homepage in der Rubrik Stadtleben
- Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit Dienst- und Außenstellen
Links zu wichtigen Informationsportalen
Landesregierung Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport