Corona-Situation in Isny
Letzte Änderung: 17.05.2022, 16.45 Uhr
Corona-Verordnung ab 2. Mai 2022
Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis 30. Mai 2022 verlängert.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022.
- Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen.
Ab 3. Mai: Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst
Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln. Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Für positiv getestete Personen endet die Absonderung frühestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers – sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach zehn Tagen.
- Kontaktpersonen (enge Kontaktpersonen sowie haushaltsangehörige Personen) unterliegen keiner Absonderungspflicht mehr. Diesem Personenkreis wird empfohlen, Kontakte zu anderen Personen für einen Zeitraum von zehn Tagen zu reduzieren.
- Beschäftigte, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen tätig sind, unterliegen im Anschluss an die Absonderung einem beruflichen Tätigkeitsverbot von maximal zehn Tagen. Dieses endet mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses oder spätestens am fünfzehnten Tag nach dem Erstnachweis des Erregers
- Ab 3. Mai 2022 wird keine Absonderungsbescheinigung mehr ausgestellt. Positiv Getestete müssen nunmehr nur noch das Testergebnis (Antigenschnelltest oder PCR) mit dem positiven Ergebnis dem Arbeitgeber vorlegen.
Corona-Tests und Schnelltestmöglichkeiten
Die Beilharz-Apotheke und das AHZ Isny/DRK Ortsverein Isny bieten Schnelltestmöglichkeiten bei uns in Isny an. Online-Terminbuchung ist jeweils erforderlich.
Pflichten für Einreisende
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Corona-Schutzimpfung
- Impf-O-Mat mit Dr. Eckart von Hirschhausen
Spannende Zahlen und Fakten zum Thema COVID-19 – unterhaltsam aufbereitet und präsentiert von Prof. Dr. Eckart von Hirschhausen und Dr. Natalie Grams-Nobmann. - #dranbleibenBW - Informationskampagne des Landes Baden-Württemberg
- Corona-Impfung im Landkreis Ravensburg
- Allgemeine Informationen zur Impfung
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren
Trauungen (Stand 7.4.2022)
Trauungen beim Standesamt Isny sind aktuell unter Berücksichtigung der Raumgröße des historischen Sitzungssaales mit maximal 21 Personen, d.h. Standesbeamter, das Brautpaar und 18 weitere Gäste, zulässig. Kinder bis einschließlich 6 Jahren und der Fotograf werden nicht mitgezählt. Das Tragen einer Maske ist freiwillig, Gesang und Blasmusik ist wieder erlaubt. Sektempfang im Rathaus ist weiterhin nicht möglich, im Außenbereich in Gebäudenähe zum Rathaus kann ein Sektempfang stattfinden.
Kinderbetreuung und Schulen (Stand 29.04.2022)
Die Kindertagesbetreuungen sind geöffnet. In Baden Württemberg gibt es keine Testpflicht mehr für den Besuch eines Kindergartens/ einer Krippe. Sowohl für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung als auch für die Schulen gibt es keine Maskenpflicht mehr.
Aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihre Schule, auf der Homepage des Kultusministeriums und dort auch direkt auf der Seite Häufige Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabetrieb
Öffentliche Einrichtungen
- Rathaus, Ortsverwaltungen und VHS: Persönliche Termine sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich bei einem Anliegen telefonisch oder per Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter und vereinbaren Sie einen Termin. Oder nutzen Sie unsere Online-Angebote unter www.isny.de
- Das BürgerBüro ist zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
- Die Bücherei im neu sanierten Hallgebäude ist ohne Einschränkung geöffet.
- Alters- oder Hochzeitsjubilare werden wieder persönlich besucht. Nicht stattgefundenen Besuche können auf Wunsch nachgeholt werden. Bitte melden Sie sich unter 07562 984-112.
Kontaktadressen der Einrichtungen in Isny
- Die Stadt Isny im Allgäu mit Ihren Außenstellen und Einrichtungen ist bis auf weiteres nur nur nach Terminvereinbarung geöffent, das gilt nicht für das BürgerBüro.
- Infos auf der städtischen Homepage in der Rubrik Stadtleben
- Kontakt zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit Dienst- und Außenstellen
Links zu wichtigen Informationsportalen
Landesregierung Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung
Informationen für Reisende in verschiedenen Sprachen
Serviceseite rund um das Thema Familie in Corona-Zeiten.