Schülerbeförderung
Aktuelle Informationen
Umstellung auf das bodo-JugendticketBW im Schülerlistenverfahren
Widerspruch bei Schülermonatskarten Sondertarif Stadt-Zone Isny
Zum neuen Schuljahr (2023/24) werden alle Schüler im Schülerlistenverfahren, die noch nicht auf das JugendticketBW gewechselt haben, automatisch von den Abocentern auf das bodo-JugendticketBW umgestellt. Hintergrund ist, dass Schülerinnen und Schüler, die ganzjährig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren und einen monatlichen Eigenanteil von zurzeit 33,80 Euro oder 42,20 Euro entrichten, mit dem bodo-JugendticketBW in der Regel günstiger fahren als bisher. Bei allen Schülern, die eine Schülermonatskarte für die Stadt-Zone Isny haben, sollte der Umstellung auf das Jugendticket unbedingt bis spätestens 8. Mai widersprochen werden, wenn die weiteren Vorteile des Jugendtickets nicht genutzt werden. Aufgrund des günstigen Tarifs in der Stadt-Zone (Schülermonatskarte kostet 21,10 Euro monatlich) sind die Schülermonatskarten in diesem Fall nämlich auch künftig günstiger als das Jugendticket (33,19 Euro monatlich). Das Formular zum Widerspruch kann heruntergeladen und per Mail an servicecenter@dbregiobus-rab.de oder per Post an Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), Karlstraße 31 – 33, 89073 Ulm versandt werden. Weitere Infos erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Isny, +49 7562 984-149, marion.kolb@isny.de.
Allgemeines zur Beförderung von Schülern
Ansprechpartner rund um das Thema Schülerbeförderung ist das Sekretariat der jeweiligen Schule. Dort erhalten Eltern Auskünfte und Merkblätter zu Schulbusplänen, Busfahrkarten usw.
Die Satzung des Landkreises Ravensburg über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten regelt die Kostenerstattung. Wenn kein Bus fährt und die Schüler mit dem Privat-Pkw befördert werden müssen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Genehmigung des Einsatzes eines privaten Kfz bei der Stadtverwaltung Isny gestellt werden. Achtung: dieser Antrag muss abgegeben werden, bevor die Beförderung beginnt.
Beim Besuch einer Schule außerhalb von Baden-Württemberg ist die Wohngemeinde für die Erstattung zuständig. Es müssen unter anderem öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden und die entstehenden Beförderungskosten dürfen nicht höher sein als beim Besuch der nächstgelegenen entsprechenden öffentlichen Schule in Baden-Württemberg. Es muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob eine Erstattung möglich ist.
Anträge
Die für die Kostenerstattung notwendigen Anträge können im rechten Bereich heruntergeladen werden.
Schulbuspläne
Für jede Grundschule in Isny gibt es einen separaten Schulbusplan, der im Sekretariat der jeweiligen Schule erhältlich ist. Im Schulbusplan für das Schulzentrum Isny sind alle schulrelevanten Verbindungen zusammengefasst. Dieser ist jedoch nur ein Auszug aus dem Gesamtfahrplan, in dem alle Verbindungen enthalten sind.
Für Sie zum Download
Infos & Kontakt
Stadtverwaltung Isny
Marion Kolb
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-149
marion.kolb@isny.de