Schülerbeförderung
Allgemeines zur Beförderung von Schülern
Ansprechpartner rund um das Thema Schülerbeförderung ist das Sekretariat der jeweiligen Schule. Dort erhalten Eltern Auskünfte und Merkblätter zu Schulbusplänen, Busfahrkarten usw.
Die Satzung des Landkreises Ravensburg über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten regelt die Kostenerstattung. Wenn kein Bus fährt und die Schüler mit dem Privat-Pkw befördert werden müssen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Genehmigung des Einsatzes eines privaten Kfz bei der Stadtverwaltung Isny gestellt werden. Achtung: dieser Antrag muss abgegeben werden, bevor die Beförderung beginnt.
Beim Besuch einer Schule außerhalb von Baden-Württemberg ist die Wohngemeinde für die Erstattung zuständig. Es müssen unter anderem öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden und die entstehenden Beförderungskosten dürfen nicht höher sein als beim Besuch der nächstgelegenen entsprechenden öffentlichen Schule in Baden-Württemberg. Es muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob eine Erstattung möglich ist.
Anträge
Die für die Kostenerstattung notwendigen Anträge können im rechten Bereich heruntergeladen werden.
Schulbuspläne
Für jede Grundschule in Isny gibt es einen separaten Schulbusplan, der im Sekretariat der jeweiligen Schule erhältlich ist. Im Schulbusplan für das Schulzentrum Isny sind alle schulrelevanten Verbindungen zusammengefasst. Dieser ist jedoch nur ein Auszug aus dem Gesamtfahrplan, in dem alle Verbindungen enthalten sind.
Für Sie zum Download
Infos & Kontakt
Stadtverwaltung Isny
Marion Kolb
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-149
marion.kolb@isny.de