Ihre häufigsten Fragen zur Gewerbean-, Ab- oder Ummeldung

1. Was versteht man unter Gewerbe?

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, die Absicht dazu reicht aus.

2. Wann und wo melde ich das Gewerbe an?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie wesentlich ändert, verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde anhand einer Gewerbemeldung anzeigen. Zuständige Behörde ist die Gemeinde, in der sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung befindet.

3. Wer muss ein Gewerbe anmelden?

  • Bei Einzelunternehmen der Einzelgewerbetreibende
  • Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, KG) der gesetzliche Vertreter

4. Wer muss kein Gewerbe anmelden?

  • Freie Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten)
  • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • Wissenschaftliche Unternehmensberatung
  • Verwaltung eigenen Vermögens

5. Gibt es Besonderheiten?

Manche gewerblichen Tätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diese Gewerbe ausüben zu dürfen.
Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

6. Wann ist eine Gewerbeummeldung notwendig?

  • Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde
  • Sie wechseln den Gegenstand des Gewerbes
  • Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen

7. Was ist, wenn ich meinen Betrieb aufgebe oder in eine andere Gemeinde verlege?

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, oder verlegen Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der (bisherigen) Gemeinde abmelden. Bei einer Verlegung Ihres Betriebes müssen Sie neben der Abmeldung am bisherigen Standort, Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden.

8. Welche Fristen sind zu beachten?

  • Gewerbeanmeldung: zum Beginn der Gewerbetätigkeit anzumelden
  • Gewerbeummeldung: zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung bzw. Erweiterung des Gewerbegegenstandes umzumelden.
  • Gewerbeabmeldung: zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde bzw. der Betriebsauflösung abzumelden.

9. Muss ich bestimmte Formulare verwenden und wo bekomme ich diese?

Zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung ist das jeweilige Formular samt Beiblatt zu verwenden. Diese liegen in Ihrer Gemeinde aus bzw. stehen auch zum Download zur Verfügung. Die Gewerbemeldung ist vom Anzeigepflichtigen handschriftlich zu unterschreiben und der zuständigen Behörde vorzulegen.

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Stadt Isny im Allgäu
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Ordnungswesen
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+49 7562 984-163
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