Ihre häufigsten Fragen zum Thema Hundesteuer

1. Ab wann muss ich meinen Hund zur Hundesteuer anmelden?
Anmeldepflicht besteht für jeden Hund, der mehr als drei Monate alt ist.

2. Wo muss ich meinen Hund anmelden?
Melden Sie Ihren Hund persönlich bei der Stadtverwaltung im Steueramt an oder Sie nutzen das Online-Formular.

3. Wie hoch ist die Hundesteuer in Isny im Allgäu?

Die Steuer beträgt für den ersten Hund81 Euro jährlich,
für jeden weiteren Hund162 Euro jährlich,
für einen Kampfhund600 Euro jährlich.

4. Gibt es Befreiungen von der Hundesteuer?
Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen, sind von der Hundesteuer befreit.
Rettungshunde, die die Prüfung zum Rettungshund oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, sind ebenfalls nicht steuerpflichtig.

5. Was ist zu tun, wenn die Hundemarke verloren gegangen ist?
Sie können beim Steueramt gegen eine Gebühr von fünf Euro eine Ersatzmarke persönlich abholen oder telefonisch beantragen.

Das Beantragen einer Ersatzmarke ist auch über das Online-Portal service-bw im digitalen Verfahren möglich.

6. Was ist zu tun bei Tod oder der Veräußerung des Tieres bzw. Umzug?
Wie bei der Anmeldung ist die Abmeldung des Hundes auf einem Formular zu erklären. Der Abmeldung legen Sie bitte unbedingt die Hundesteuermarke bei.

Das Abmelden Ihres Hundes ist auch über das Online-Portal service-bw im digitalen Verfahren möglich.

Infos & Kontakt

Stadtverwaltung Isny
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
Visitenkarte

Arthur Besler
+49 7562 984-126
arthur.besler@isny.de

Tanja Schmachtl
+49 7562 984-122
tanja.schmachtl@isny.de