Europa- und Kommunalwahl 2024

Gemeinde- und Ortschaftsratswahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 wird die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats durchgeführt.

Kreistagswahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 wird auch der neue Kreistag im Landkreis Ravensburg gewählt.

Nähere Informationen auf der Homepage des Landkreises Ravensburg.

Wahl zum 10. Europäischen Parlament

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wählen zum zehnten Mal das Europäische Parlament . Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 9. Juni 2024 bestimmt.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, kön-nen entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Nähere Informationen auf der Homepage der Bundeswahlleiterin Das Formular zum Eintrag ins Wählerverzeichnis ist hier ebenfalls zu finden.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Kommunalwahl 2024 – Aufstellungsverfahren

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg neben der Europawahl auch die Kommunalwahlen statt. Die Bürgerschaft ist bei den Kommunalwahlen aufgerufen, aus ihrer Mitte ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag, Gemeinderat und in den Isnyer Ortsteilen den Ort-schaftsrat für die kommenden fünf Jahre zu wählen.

Damit die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden können, werden von Wählervereinigungen interessierte Bewerber (m/w/d) gesucht, um diese in einer formellen Aufstellungsversammlung zu nominieren. Mit dieser ersten Information geben wir allen Wahlvorschlagsträgern zum Aufstellungsverfahren eines Wahlvorschlages erste Hinweise und eine Hilfestellung.

Das Kommunalwahlgesetz schreibt zwingend vor, dass bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen in einer Aufstellungsversammlung sowohl über die einzelnen Bewerber (m/w/d) als auch über deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag, geheim abgestimmt werden muss. Die Wahl der einzelnen Bewerber (m/w/d) muss jeweils grundsätzlich durch die Mehrheit der dabei anwesenden Anhänger/Teilnehmer erfolgen. Von dieser Vorgehensweise darf nicht abgewichen werden. Bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind für das Wahlverfahren neben den vorgenannten Kriterien zudem die jeweiligen Satzungsbestim-mungen zu beachten. Grundsätzlich dürfen Bewerber (m/w/d) nur durch diejenigen aufgestellt werden, die für die betreffende Wahl ebenfalls wahlberechtigt sind; d.h. für den Ortschaftsrat nur Bürger (m/w/d) des entsprechenden Orts (Ortschaftsebene) oder für Gemeinderäte nur Bürger (m/w/d) der Gesamtgemeinde Isny mit Ortschaften.

Der Inhalt und die Form der Wahlvorschläge richten sich nach § 14 Kommunalwahlordnung (Kom-WO). Danach muss ein Wahlvorschlag den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand (nur eine Angabe zulässig), Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber (m/w/d) enthalten. Bei Unionsbürgern (m/w/d) muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Auch der vollständige Name der einreichenden Partei oder Wählervereinigung sowie deren Kurzbezeich-nung, sofern sie eine verwendet, muss aufgeführt werden. Wichtig ist, dass die Namen der Bewerber (m/w/d) in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind.

Die Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonstigen Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

Die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen beginnt gem. § 13 KomWO am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Der Veröffentlichungstermin erfolgt in Absprache mit dem Landratsamt Ravensburg und ist voraussichtlich in der KW 4 (22.01 – 26.01.2024) vorgesehen. Die Bekanntmachung erfolgt in Isny ortsüblich gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt Isny im Allgäu im Internet auf der Homepage der Stadt. Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, 28. März 2024 (Gründonnerstag) um 18.00 Uhr.

Wahlvorschläge frühzeitig einreichen

Wir weisen im Sinne aller Wählervereinigungen unbedingt darauf hin, ihren Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich einzureichen, damit evtl. Mängel, fehlende Angaben und/oder Unterlagen fristgerecht behoben bzw. nachträglich innerhalb der Einreichungsfrist beigebracht werden können. Nicht zu vergessen ist, dass der Zeitpunkt der Abgabe des Wahlvorschlags ebenso maßgeblich ist für die Rangfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel.

Wichtig ist, dass für jeden Wahlvorschlag zwei Vertrauensleute mit Angaben von Namen, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse uns gegenüber als Ansprechpartner benannt werden. Die Aufgaben der Vertrauensleute gegenüber dem Wahlamt sind u.a. „Abgabe verbindlicher Erklärungen des Wahlvorschlags“, „Entgegennahme von Erklärungen der Wahlorgane“. Die Vertrauensleute bekommen zudem einen Korrekturabzug der Stimmzettel zugesendet, um diesen für den Druck frei zu geben.

Die Höchstzahl der Bewerber (m/w/d) auf einem Wahlvorschlag unterscheidet sich je nach Art und Konstellation der Wahl. So darf ein Wahlvorschlag grundsätzlich nur höchstens so viele Bewerber (m/w/d) enthalten, wie Gemeinderäte oder Ortschaftsräte zu wählen sind. Die Hauptsatzung der Stadt Isny im Allgäu setzt die Anzahl der Bewerber (m/w/d) für die Gemeinderatswahl auf 22 Bewerber (m/w/d) pro Wahlvorschlag fest, gemäß der neuen Größe des Gremiums von 22 Gemeinderatsmitgliedern nach Wegfall der unechten Teilortswahl. Ein besonderer Hinweis gilt für die Ort-schaftsratswahl. Da alle Isnyer Ortschaften jeweils unter 5.000 Einwohner haben, können auf den Vorschlagslisten für den Ortschaftsrat (höchstens) doppelt so viele Bewerber (m/w/d) enthalten sein, wie Ortschaftsräte zu wählen sind (§ 26 Absatz 4 Gemeindeordnung) , unabhängig ob Mehrheits- oder Verhältniswahl stattfindet.
Die Ortschaftsräte haben folgende Sitzanzahl:

  • Beuren (9 Sitze)
  • Großholzleute (11 Sitze)
  • Neutrauchburg (11 Sitze)
  • Rohrdorf (9 Sitze)

Das Mindestalter für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) wurde von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Bereits zur Kommunalwahl 2019 wurde das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabgesetzt. Somit ist der letztmögliche Geburtstagszeitpunkt für die Wählbarkeit oder die Wahlberechtigung der 9. Juni 2008.

Sollten Sie als Wahlvorschlagsträger oder interessierte Person weitergehende Fragen haben, so stehen Ihnen Frau Bühler julia.buehler@isny.de Frau Kreisle alexandra.kreisle@isny.de oder Herr Hägele klaus.haegele@isny.de gerne zur Verfügung. Damit wir uns für Ihre Fragen ausrei-chend Zeit nehmen können, schreiben Sie uns diese gerne vorab per E-Mail oder vereinbaren einen persönlichen Termin mit uns.

Bei den vorgenannten Personen können auch die für die Einreichung der Wahlvorschläge notwendigen Formulare

  1. Wahlvorschlag
  2. Zustimmungserklärung und
  3. Niederschrift über die Aufstellung

jeweils als beschreibbare PDF-Datei, angefordert werden.

Umfassende Informationen rund um die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 finden Sie hier: www.kommunalwahl-bw.de

Wie wählt man richtig? In einem Erklärfilm erfahren Wählerinnen und Wähler, wie es geht:

  1. wer wahlberechtigt ist,
  2. wo man seine Stimme abgeben kann,
  3. wer genau gewählt wird,
  4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
  5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,
  6. wann der Stimmzettel ungültig wird und
  7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

Ein ausführliches Online-Dossier zur Wählbarkeit ab 16 Jahren gibt es hier: www.kommunalwahl-bw.de/wahlalter

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: +49 761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter +49 800 00096710 (gebührenfrei) zu erhalten