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Bebauungspläne

Neben der ausreichenden Versorgung der Wohnbevölkerung mit Wohnraum ist die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise ein wesentliches Ziel der Kommunalpolitik. Von besonderer kommunalpolitischer Bedeutung ist ferner die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes an gewerblichen Flächen zur Sicherung und Stärkung der Wirtschaftsstruktur.

Um diese Ziele zu erreichen, werden Bebauungspläne, städtebauliche Satzungen und örtliche Bauvorschriften aufgestellt. Sie setzen rechtsverbindlich fest, wie innerhalb der Baugebiete die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden können und bilden in diesen Gebieten die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen. Ein Bebauungsplan besteht aus einem Textteil mit textlichen Festsetzungen sowie einer Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen.

Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und sind daher für jedermann rechtsverbindlich.

Infos & Kontakt

Stadt Isny im Allgäu
Andrea Käser
Wassertorstraße 1-3
88316 Isny im Allgäu
+49 7562 984-151
andrea.kaeser@isny.de
Visitenkarte

laufende Verfahren

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Herrenbergpark“

- Änderung Aufstellungsbeschluss und Auslegung –

Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.02.2024 liegt in der Zeit vom 08.03. - 08.04.2024 im Rathaus Isny aus oder steht während dieser Zeit auch online zur Verfügung.

Abgeschlossene Bebauungsplan- und städtebauliche Satzungsverfahren sowie örtliche Bauvorschriften

Die hier aufgeführten Bebauungspläne und Satzungen dienen Ihrer Information. Sie ersetzen nicht die Originalzeichnung und den Originaltext. Diese können im Fachbereich III - Stadtbauamt - eingesehen werden.