Ehrenamtskarte der Stadt Isny im Allgäu
Ehrenamt - unentbehrlich für unsere Gesellschaft
Ehrenamtliches Engagement ist ein unentbehrlicher Pfeiler unserer Gesellschaft! Ohne die freiwilligen Leistungen vieler Bürgerinnen und Bürger würde so manches in unserem Land und natürlich auch in unserer Stadt schlichtweg nicht funktionieren.
Bis zur landesweiten Einführung einer Ehrenamtskarte, die es seit kurzer Zeit zunächst erst in einzelnen Modellregionen gibt, hat die Stadt Isny im Allgäu zum 1. Januar 2024 eine Isnyer Ehrenamtskarte als Zeichen der Wertschätzung eingeführt.
Voraussetzungen und Kriterien
- Die Tätigkeit muss gemeinschaftsbezogen im öffentlichen Raum stattfinden und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet sein.
- Es müssen bei Antragsstellung mindestens 100 Stunden/Jahr in bzw. für eine Isnyer Institution geleistet worden sein; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Ehrenamtliche, die keinerlei Vergütung enthalten, mindestens 50 Stunden/Jahr.
- Inhaber der Juleica, Mitglieder von Feuerwehr, THW und Freiwilligendienstleistende.
- Keine regelmäßige Vergütung, die über Übungsleiterpauschale, ehrenamtliche Entschädigung, Sachkostenbeiträge und Reisekosten hinaus geht.
- Im Einzelfall können ehrenamtlich tätige Personen bei enormen Herausforderungen oder besonderen erforderlichen Qualifikationen unabhängig der Voraussetzungen eine Ehrenamtskarte erhalten.
Vergünstigungen
Inhaber der Isnyer Ehrenamtskarte erhalten zusammen mit der Karte 3 Gutscheine pro Jahr, die für Vergünstigungen aus folgenden Angeboten eingelöst werden können:
- Freier Eintritt im neuen Ringtheater Isny (Kino)
- Kostenloser Jahres-Leseausweis der Isnyer Stadtbücherei
- 10 EUR Ermäßigung bei der Volkshochschule Isny
- 10 EUR Nachlass bei der Isny Marketing GmbH
- 10 EUR Ermäßigung für eine Jahres-IsnyVignette
- 10 EUR Ermäßigung bei teilnehmenden FairTrade Partnern
- 10 EUR Ermäßigung im Bikepark und Skilift der Max Wild Arena an der Felderhalde
Antragsstellung und Gültigkeit
Die Isnyer Ehrenamtskarte kann online beantragt werden. Sie gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird Anfang 2024 erstmals im Rahmen einer Übergabeveranstaltung an die ersten Antragssteller ausgegeben. Im Anschluss wird die Ehrenamtskarte per Post verschickt. Die Antragsstellung ist im Laufe des Kalenderjahrs bis jeweils 30. November möglich; fürs erste Jahr 2024 somit bis 30.11.2024.